21.09.2011 - 10 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

 Organisation und Kosten der Sprechstunden des städteregionalen Arbeitskreises   

 

Der Arbeitskreis der kommunalen  Migrantenvertretungen in der in der StädteRegion Aachen, dem zwei Vertreter des städtischen Integrationsrates angehören, bietet immer mittwochs jeweils von 15.00 – 19.00 Uhr im Ausländeramt des Verwaltungsgebäudes Hackländerstr.1, Raum 325, eine Sprechstunde an.

 

Die wöchentliche Sprechstunde soll als Anlaufstelle für ausländische und deutsche Einwohner und als Kontaktstelle für Institutionen, Verbände und Vereine dienen.

Laut Auskunft des Integrationsbüros der StädteRegion Aachen, Herrn Bozkir, werden die Sprechstunden des Arbeitskreises von den Mitgliedern in eigener Regie geplant.

 

In der Sitzung vom 19.09.2011 wurde diesbezüglich eine Liste ausgelegt, in der sich interessierte Mitglieder eintragen konnten.

 

Der Stadt Aachen entstehen in diesem Zusammenhang keine Kosten.                                 

 

 

Reflexionsgespräch mit Herrn Reissen

 

Das in der letzten Sitzung angekündigte Reflexionsgespräch mit Herrn Reissen findet am Mittwoch, den 30.11.2011 zwischen 17.00 und 20.00 Uhr im Verwaltungsgebäude Bahnhofplatz, Hackländerstr.1, Zimmer 229 ( 2. Etage ) statt.

 

 

Vertretungsregelung für Ratsmitglieder durch Sachverständige in beratender Funktion

 

Zu TOP 9 der Sitzung vom 29.06.2011 berichtete Herr Klee über das Ergebnis
der Anfrage bei der Bezirksregierung Köln bzgl. der Vertretungsregelung für Ratsmitglieder in Integrationsräten.

Demnach haben Fraktionen, die nicht im Integrationsrat vertreten sind, keinen Anspruch für dieses Gremium ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger als Vertreter zu benennen.

 

Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW hält es jedoch für zulässig im Rahmen einer entsprechenden Regelung in der Geschäftsordnung des Integrationsrates Sacherständige zu den Sitzungen des Integrationsrates hinzu zu ziehen. Diese Sachverständigen wirken bei der Beratung mit, haben allerdings kein eigenes Stimmrecht.

 

Mit dem § 10 seiner Geschäftsordnung hat der Integrationsrat den Fraktionen das Initiativrecht zur Benennung eines Vertreters den Fraktionen gegeben. Insofern ist den Anforderungen der Bezirksregierung genüge getan. Somit kann jede Fraktion ein beratendes Mitglied als Gast entsenden. Dieser ist vor der Sitzung zu benennen.

 

Die in entsprechender Anwendung des § 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung von den Ratsfraktionen benannten Gäste, die an den Sitzungen des Integrationsrates teilnehmen, erhalten kein Sitzungsgeld. Die Regelung der Stadt Aachen sieht vor, dass nur sachkundige Bürger und Einwohner ein Sitzungsgeld erhalten. Eine entsprechende Information wird an alle Fraktionen gegeben.