14.09.2011 - 9 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

Herr Lindgens berichtet, dass gem. § 70 LPVG NW i.V. mit § 18 TVöD und § 6 LBesG/NRW eine Dienstvereinbarung über die Zahlung leistungsorientierter Besoldung und Entgelte mit dem Personalrat geschlossen worden sei. Diese ist als Anlage 2 zur Niederschrift beigefügt. Im Jahre 2012 wird der Ausschuss über die Erfahrungen mit dieser Dienstvereinbarung informiert.

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Anlagen

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