19.10.2011 - 11 Investitionsmittel für den Stadtbezirk Brand 2011

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf die Vorlage wird verwiesen.

 

Auch für die Verteilung der Investitionsmittel hat die Kleine Kommission am11.10.2011 getagt. Infolgedessen wird folgender Beschluss gefasst:

 

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Beschluss: (einstimmig)

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschließt die Verwendung von Investitionsmittel in Höhe von 50.000,00 Euro nach dem Vorschlag der Kleinen Kommission vom 11.10.2011 wie folgt:

1. Neuer Außenaufzug für barrierefreies Bezirksamt Brand                                                30.000 €

2. Bürgerarbeit „City-Service“ für Stadtbezirk Aachen-Brand (Anteil BV-Brand v.

    2011 bis 2014 – hier ist der bereits gefasste Beschluss der Bezirksvertretung

    Brand vom 20.07.2011 enthalten)                                                                                                            3.500 €

3. Partner-Route Indeweg zum Eifelsteig                                                                                   

   - Anteil für Unterhaltung / Werbung, Zahlung an den Bürgerverein Brand                        1.000 €       4. Grundschulen Brander Feld, Karl-Kuck-Schule und Marktschule

   je 2000 € für die Gestaltung der Außenanlagen bzw. Anschaffungen                                      6.000 €

 

5. Zweite-Hand-Laden der Pfarrcaritas

    - wegen Umzug von der Gemeinschaftseinrichtung Josefsallee 6 /

    Umbau an der Erlöserkirche (Anteil)                                                                                            5.000 €

6. Theater Brand / bauliche Erhaltssicherung (Anteil)                                                                2.500 €

7. Holzplatten / Windschutz für Unterstand am Brander Bahnhof,

    Zahlung an den Bürgerverein                                                                                                           2.000 €

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand erklärt sich damit einverstanden, dass aus diesen Positionen evtl. verbleibende Mittel für die Anschaffung einer Aufrufanlage im Einwohnermeldebereich aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit – ohne zusätzlichen Beschluss - verwandt werden dürfen.

 

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