16.11.2011 - 13 Sachstandsbericht zum Bildungs- und Teilhabepaket

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Herr Emonts verweist auf das Rundschreiben des deutschen Städtetages zur Stellung eines sog. Globalantrages. Dadurch können Leistungen auf Bildung und Teilhabe auch von Schulen oder Anbietern von Leistungen gestellt werden, ggf. auch mit Rückwirkung. Er appelliert an den Integrationsrat für das Bildungs- und Teilhabepaket zu werben.

Frau Scheidt verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Rates vom 09.11.2011,  zusätzliche sozialarbeiterische Fachkräfte einzustellen, die in den Aachener Grundschulen speziell auf die Familien zugehen sollen. Abschließend macht Herr Emonts noch einmal deutlich, dass Kinder, die Leistungen nach § 3 AsylbLG  beziehen und somit keinen Anspruch analog SGB XII haben, aus dem Härtefallfonds „ Alle Kinder essen mit “ und durch Stiftungsmittel profitieren können. Bezüglich der Wartezeiten bei der Bearbeitung der Anträge durch das Jobcenter wird sich die Lage absehbar bessern, weil die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und die mit den Schulen und Kindertagesstätten getroffenen Vereinbarungen zunehmend Wirkung zeigen werden.

 

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Beschluss:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Bildungs- und Teilhabepaket zur Kenntnis.