30.11.2011 - 9 Anträge gem. § 25 GeschO- Überprüfung der Verke...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Antrag der GRÜNEN-BVF vom 17.10.2011 betreffend die Überprüfung der Verkehrsführung Heinrich-Heuser-Weg

 

Nach Erläuterung des Antrages durch Bezirksvertreter Sinning verliest Bezirksbürgermeister Corsten ein an die Bezirksvertretung Aachen-Haaren gerichtetes Schreiben mehrerer Anwohner des Heinrich-Heuser-Weg vom 13.11.2011. In dem als „Gegendarstellung“ bezeichneten Schreiben, das von 10 Anwohnern unterzeichnet wurde, wenden sich diese gegen den Antrag und stellen klar, „dass es zu keinem Zeitpunkt eine Mehrheit – wie in dem Antrag angegeben - gegeben haben kann“.

 

Vor diesem Hintergrund drückt Bezirksvertreter Starmanns sein Befremden über die Antragstellung aus. Aber auch inhaltlich vermag er dem Antragsbegehren nicht zu folgen. Der Heidchenweg sei zu eng für weitere Verkehrsaufnahmen. Die derzeitige Situation sei die bestmögliche und daher „nicht reversibel“. Bezirksvertreter Starmanns spricht sich gegen die Annahme des Antrages aus.

 

Bezirksvertreter Sinning verteidigt den Antrag, da offenbar Standards nicht eingehalten wurden. Die nunmehr hervorgerufene „Aufregung“ könne er nicht nachvollziehen.

 

Die Bezirksvertreter Kogel, Mambor und Schütze sprechen sich einhellig gegen die Annahme des Antrages aus. Sie verweisen auf die seinerzeit ausgiebig diskutierte Verkehrsregelung, die letztendlich als einzige sinnvolle Möglichkeit gesehen wurde. Seither habe sich an der Situation nichts geändert, so dass es keinen Grund gebe, den damaligen Beschluss heute in Frage zu stellen. Darüber hinaus sei grundsätzlich das Öffnen kleiner Wohnstraßen für den Durchgangsverkehr nicht sinnvoll.

 

Bezirksbürgermeister Corsten bekräftigt noch einmal die Gründe für eine Ablehnung des Antrages. Wenn beim Ausbau Standards nicht eingehalten worden wären, wie von Herrn Sinning behauptet, wäre die Straße nicht gewidmet worden. Die Verwaltung habe mit der seinerzeit beschlossenen Verkehrsregelung gute Arbeit geleistet, die auch heute keinen Raum für Zweifel lasse.

 

Bezirksvertreter Sinning bittet ausdrücklich um Abstimmung.

 

Beschluss:

 

Der Antrag wird mit 2 Ja- und 9 Gegenstimmen abgelehnt.

 

 

Antrag der CDU-BVF vom 26.10.2011 betreffend die Möglichkeit der Bestattung in Rasengräbern auf dem städt. Friedhof Verlautenheide

 

Beschluss (einstimmig):

 

Die Bezirksvertretung beschließt die Annahme des Antrages.

 

 

Antrag der GRÜNEN-BVF vom 18.07.2011 betreffend den Sachstand und Maßnahmen zur Gewässerreinhaltung Haarbach/Wurm

 

Der Antrag, dessen Behandlung ursprünglich nicht zur Tagesordnung stand, wird an die Bezirksvertretungsmitglieder verteilt.

 

Bezirksbürgermeister Corsten erläutert, dass er den Antrag bisher nicht zur Tagesordnung genommen habe, da er die Kläranlage Eilendorf und damit eine überörtliche Einrichtung betreffe, die in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren nicht thematisiert werden könne. Diese Auffassung habe er Herrn Bezirksvertreter Sinning nach Erhalt des Antrages telefonisch mitgeteilt. Man sei dann so verblieben, dass Bezirksvertreter Sinning persönlich mit der Unteren Wasserbehörde Kontakt aufnehme und danach eine Rückmeldung gebe; diese sei nicht erfolgt.

 

Über den Bezirksamtsleiter sei jetzt bekannt geworden, dass Bezirksvertreter Sinning nach wie vor an einer Behandlung des in Rede stehenden Antrages in der Bezirksvertretung liege. Bezirksbürgermeister Corsten schlägt daher vor, dass die Bezirksvertretung die Verwaltung beauftragt, in einer der nächsten beiden Sitzungen einen Bericht zu Wasserqualität und Reinheit von Wurm und Haarbach auf dem Gebiet des Stadtbezirks Aachen-Haaren zu geben. Bezirksvertreter Sinning erklärt sich hiermit einverstanden. Der Antrag hat damit seine Erledigung gefunden.

 

Beschluss (einstimmig):

 

Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, in einer der beiden nächsten Sitzungen einen Bericht zur Gewässerqualität von Wurm und Haarbach auf dem Gebiet des Stadtbezirks Aachen-Haaren zu geben.

 

 

 

 

 

  

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Anlagen zur Vorlage

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