15.12.2011 - 3 Jahresabschluss zum 31. 12. 2010 und Lageberic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Betriebsausschuss Theater und VHS
- Datum:
- Do., 15.12.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 42 - Volkshochschule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Nach abschließender Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 wurde vom Wirtschaftsprüfer VBR ein ungeschränkter Prüfvermerk erteilt.
Herr Niepenberg weist darauf hin, dass durch den Ausgleich aus der noch vorhandenen Rücklage
als Ergebnis eine 0 erzielt werden konnte, allerdings umfasst die Rücklage für das Jahr 2011 jetzt nur noch rund 6.000,00 . Im Prüfbericht wird vom Wirtschaftsprüfer gefordert, kurzfristig entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit der Stadt Aachen in rechtsverbindlicher Form zu treffen. Hierzu wird in einem ersten Schritt ein Termin mit der GPA, VBR und dem FB 14 erfolgen.
Herr Bruynswyck dankt allen Mitarbeitenden der VHS und sieht bei der Aufforderung von VBR, entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit der Stadt zu treffen, durchaus ein Problem, da hierfür der Rat zuständig sei. Herr Rombey ergänzt, dass in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Aachen keine Zuschusserhöhung für die VHS vorgesehen sei. Herr Niepenberg merkt an, dass eine Lösung hierfür nur mittelfristig möglich ist und verweist auf das nun vorliegende Ergebnis der im Hause eingesetzten Kommission VHS Aachen 2020, welches noch vorgestellt werden wird.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt den geprüften Jahresabschluss 2010
einschließlich dem Lagebericht 2010 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, den
Jahresabschluss 2010 sowie den Lagebericht 2010 festzustellen und das Jahresergebnis 2010 über das Eigenkapital- Rücklagekapital zu verrechnen (§ 18 Abs. 6 Satzung für die Volkshochschule Aachen).
Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gem. § 5 EigVO NRW.
Weiterhin beantragt der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule seine Entlastung gem.§ 4 EigVO NRW durch den Rat der Stadt.
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,3 MB
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