11.10.2011 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Bezirksbürgermeister Henn weist darauf hin, dass die Fragesteller aus datenschutzrechtlichen Gründen erklären sollen, ob sie mit der Namensnennung in der Niederschrift einverstanden sind oder nicht.

 

Herr Mertens aus Aachen hat eine Frage an die Verwaltung:

 

Aufgrund des TA-Lärm führt er bezüglich der derzeitigen Fahrzeugbewegungen der Fa. Jacobs, die nur einen Bruchteil der genehmigten Fahrzeugbewegungen darstellen, an, ob die Baugenehmigung so abgeändert werden könne, dass die hohe Anzahl von Fahrzeugbewegungen für den Zeitraum bis zur Realisierung der rückwärtigen Erschließung nicht mehr realisiert werden könne.

 

Bezirksbürgermeister Henn begrüßt Herrn Fauck vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, der die Frage direkt beantworten kann.

 

Herr Fauck antwortet, dass im Normalfall im Rahmen eines Bauantrages die Prüfung der Zulässigkeit erfolge, ein Bauantrag läge hier nicht vor. Bei Änderung des Bebauungsplanes würde eine andere Grundlage für die Genehmigung gelten. Es sei zu prüfen, ob formell die Genehmigung von amtswegen geändert werden müsse, um klar zu stellen, dass die Erschließung von der Nordstraße bis zum Jahr 2013 befristet sei. Ggf. könnten mit diesem Änderungsbescheid die zulässigen Fahrzeugbewegungen beschränkt werden, dafür bedürfe es jedoch einer Rechtsgrundlage, die er derzeit nicht sehe, da die Prüfung der Immissionen ergeben hätte, dass die einschlägigen Grenzwerte eingehalten würden. Eine andere Situation ergäbe sich, sollte die Fa. Jacobs einen Antrag auf Grundlage reduzierter Verkehrszahlen stellen. Er ist bereit, mit Herrn Jacobs Kontakt aufzunehmen. Die Firma könne dazu jedoch rechtlich von der Verwaltung nicht gezwungen werden.

 

Herr Heck aus Aachen hat eine Frage an die Verwaltung:

 

Es trifft zu, dass die Gesamtsituation sich im Hinblick auf die Verkehre verändert bzw. verbessert hat. Der Schwerlastverkehr ist allerdings nach wie vor gleich geblieben. Die Anwohner müssen um ihr Leben fürchten. Er ist der Auffassung, dass man entweder eine Grundlage für die Änderung des Bebauungsplanes hat oder nicht. Die Fa. Jacobs sollte nicht wie gewohnt handeln können und deshalb bittet er um Festlegung der Verkehre in schriftlicher Form.

 

Herr Fauck versteht die Problematik der Anwohner. Die Verwaltung hat eine Immissionsmessung vornehmen lassen mit dem Ergebnis, dass die Grenzwerte eingehalten würden, und das, obwohl die Belastung seinerzeit deutlich höher war als heute. Lkw-Fahrer haben sich z.T. auch nicht richtig verhalten und die Verkehrsregeln nicht beachtet. Dies tangiere allerdings nicht den Bereich der Baugenehmigung, da hiermit ein Fehlverhalten Dritter nicht ausgeschlossen werden kann. Was durch eine Baugenehmigung geprüft und geregelt werden kann, sei geschehen.

 

Das Verwaltungsgericht habe in dem Urteil indirekt die Änderung des Bebauungsplanes angeregt, ausschlaggebend  dafür waren jedoch formale Gründe, die Frage der Zumutbarkeit sei jedoch von dem Gericht nicht geprüft worden.

 

Herr von Below aus Aachen hat eine Frage an die Verwaltung:

 

Herr von Below hält fest, dass Herr Fauck deutlich gemacht habe, dass die Frage der Zumutbarkeit auf die Gefährdung durch Immissionen in Bezug auf Lärm gestützt wird. TA-Lärm berücksichtige Immissionen, die unmittelbar im Außenbereich der Gebäude gemessen werden. Der Verwaltung ginge es darum, die Zumutbarkeit bei der Bebauung der Straßen zu beurteilen. Wenn er sich in seinem Garten aufhalte, zähle er dies zur Nutzung seines Hauses. TA-Lärm sei aus seiner Sicht nicht auf diese Problematik eingegangen; vielmehr könne er sogar auf seinem Grundstück die lautstarken Unterhaltungen der Mitarbeiter der Fa. Jacobs hören. Ebenfalls seien die Geräusche der Lkw bei den Ladevorrichtungen, das An- und Ausschalten der Motoren sowie das Be- und Entladen der Gerätschaften zu hören. Der Gesamtlärm sowie die Bedürfnisse der Anlieger seien zu berücksichtigen. Er schlage vor, die Verkehrsmenge festzuschreiben. Eventuell verwaltungsrechtliche oder juristisch entgegenstehende Probleme sollten gelöst werden.

 

Herr Fauck widerspricht Herrn von Below in Bezug auf die TA-Lärm, da der Schallschutz von Fenster bei der Beurteilung nach TA Lärm nicht relevant sei. Der Messpunkt befinde sich vielmehr außerhalb der Fenster, es würden weiter verschiedene Zuschläge berücksichtigt und Spitzenwerte ermittelt. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren würden die zulässigen Grenzwerte eingehalten.

 

Die erwähnten Geräusche seien immer vorhanden gewesen, weil es ein Gewerbebetrieb sei und bleibe. Erst aufgrund des jetzt vorhandenen Bebauungsplanes sei es zukünftig möglich, die erwähnten Geräusche auf die andere Seite von Camp Pirotte zu verlagern. Er sehe keine rechtlich möglichen Anhaltspunkte für die Festschreibung der Verkehrszahlen bei der Fa. Jacobs.

 

Herr Doven aus Aachen hat eine Frage an die Verwaltung:

 

Er bedankt sich zunächst bei der Bezirksvertretung Aachen-Brand und der Verwaltung dafür, dass

Spielraum für Überlegungen geschaffen wurde und die Bürgerinitiative somit einen weiteren Schritt vorwärts tun konnte, indem z.B. auch ein Gespräch mit Herrn Jacobs stattgefunden habe. Die Anwohner parken ihre Pkw auf der privaten Fläche vor ihrem Haus, da ca. 10 Parkplätze für den Lkw-Verkehr weggefallen sind. Die Anwohner seien erfreut darüber, dass das Gelände der Stadt Aachen nun übertragen wurde und die Baustraße realisiert werde. Frau Krott hatte seinerzeit zugesagt, den Verkehr durch Stadt und Polizei beobachten zu lassen, auch das sei geschehen. Die jetzigen Wünsche der Anwohner sind rechtlich schwer unterzubringen. Er schlage vor, gemeinsam mit Herrn Jacobs schriftlich die Schallreduzierung der Verkehre zu vereinbaren.

 

Bezirksbürgermeister Henn ist der Auffassung, dass weitere gemeinsame Gespräche stattfinden sollten und bedankt sich für die Wortmeldungen. Er habe festgestellt, dass auf Camp Pirotte inzwischen die ersten Abrissarbeiten stattgefunden hätten und er hoffe, dass der Zeitplan eingehalten werden könne.

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