13.03.2012 - 3 Mitteilungen / Berichte

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Beratung

Frau Grehling teilt mit, dass der erhöhte Ansatz bei der Gewerbesteuer wohl erreicht werde, da derzeit bereits rd. 160 Mio. € zum Soll gestellt seien. Bezüglich der Einkommen- und Grundsteuererträge könne dagegen noch keine zuverlässige Aussage getroffen werden.

 

Des Weiteren führt sie aus, dass dem Landtag das Gesetz zur Fortentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-Fortentwicklungsgesetz - NKFFG) zur Beratung und Beschlussfassung vorliege. Sie zeigte sich über die Inhalte überrascht, da u.a. die Bagatellgrenze aus § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW von bisher "ein Zwanzigstel" auf "ein Zehntel" festgesetzt werden soll und die Erträge und Aufwendungen aus Vermögensveräußerungen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen seien. Da das Gesetz am 14.03.2012 verabschiedet werden solle und mit der Rechtskraft aber erst nach den Haushaltsplanberatungen zu rechnen sei, könnten und sollten diese Punkte "lediglich" als Hinweis auf zukünftige Maßstäbe verstanden werden und nicht der jetzigen Haushaltsentscheidung zu Grunde gelegt werden.

 

Ratsherr Haase macht hierzu deutlich, dass die Kommunen nur finanziell entlastet werden könnten, wenn die Erstattungen für bestimmte soziale Leistungen geändert würden. Auch die Anhebung der Hebesätze bei der Gewerbesteuer auf bis zu 800 Punkte habe bei einzelnen Kommunen nicht zu der erforderlichen Entlastung geführt

 

Anmerkung der Verwaltung:

Das NKFFG wurde auf Grund der Landtagsauflösung am 14.03.2012 nicht beraten und beschlossen.

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