26.04.2012 - 14 Hohenstaufenallee von Limburger Straße bis Körn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss beschließt auf Grund

S           der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze sowie

S           der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 29.12.2007)

die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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