19.04.2012 - 7 I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Braba...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 (Frau Schlick sowie die Herren Plum und Pathe erklären sich für befangen und nehmen an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)

 

Herr Kriesel teilt mit, dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig gefolgt sei.

 

Für die Fraktion der Grünen nimmt Herr Rau Bezug auf die zahlreichen Eingaben der Anwohner und betont, dass bereits im ursprünglichen Bebauungsplan der Schwedenpark gesichert worden sei, zudem seien vertragliche Regelungen zum Schutz des Biotops getroffen worden. Die jetzige Planung sehe vor, in der Tiefgarage mehr Parkplätze zu errichten, als aufgrund des Stellplatzschlüssels gefordert würden, es solle aber sicher gestellt sein, dass diese zusätzlichen Parkplätze für Besucher zur Verfügung stünden.

 

Herr Kriesel bestätigt, dass es vorgesehen sei, 5 Stellplätze mehr als gemäß Stellplatzschlüssel notwendig zu errichten. Es sei möglich, im städtebaulichen Vertrag eine Regelung zu treffen, wonach diese Stellplätze für Besucher zur Verfügung stehen sollen, dies sei bislang jedoch nicht geschehen.

 

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss erläutert Herr Larosch, dass es eine notarielle Vereinbarung gebe, wonach der neue Eigentümer in vollem Umfang in die vertraglichen Verpflichtungen des bisherigen Investors eintrete, dies gelte auch für die privatrechtlichen Vereinbarungen mit der Schreinerei in der Roonstraße.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

 

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4a (3) in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

 

-          Die maximale Gebäudehöhe der westlich liegenden IV-geschossigen Gebäude soll von 177,50 m NHN auf 177,00 m NHN reduziert werden.

 

-          In den schriftlichen Festsetzungen soll die Höhenüberschreitung von 0,5 m auf atmosphären- und technikbedingte Anlagen beschränkt werden.

 

-Die schriftliche Festsetzung zu einem reduzierten obersten Vollgeschoss soll entfallen.

 

-          In den schriftlichen Festsetzungen soll die Möglichkeit für die Erhöhung der zulässigen Grundflächenzahl auch auf Garagen mit Zufahrten zutreffen.

 

-          Die schriftliche Festsetzung zu der Befestigung von Wegen in wasserdurchlässigen Materialien soll entfallen.

 

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 845 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bereitstellung der 5 Stellplätze in der Tiefgarage, die nicht als notwendige Stellplätze nachgewiesen werden müssen, vertraglich als Besucherparkpklätze zu sichern.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2572&TOLFDNR=50614&selfaction=print