23.05.2012 - 9 Städteregion Aachen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

(Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde eine Tischvorlage der SPD-Fraktion verteilt.)

 

Der Oberbürgermeister beschreibt die zurückliegenden Diskussionen zu und mit der StädteRegion, in die zwischenzeitlich etwas Ruhe eingekehrt sei. Nun sei daher ein guter Zeitpunkt gekommen, sachlich über die von Verwaltungsseite vorgeschlagenen Formulierungsänderungen innerhalb des Aachen-Gesetzes zu sprechen. Da diese recht kurzfristig vorgelegt worden seien, sei eine Beratung auch in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt möglich, auch wenn das Zeitfenster nicht mehr allzu groß sei. Insgesamt habe man gemeinsam mit der StädteRegion auf Verwaltungsebene einige wichtige Punkte erarbeitet, bspw. auch die Frage, welche Auswirkungen die Gründung des Zweckverbands Regio Aachen auf größerer regionaler Ebene habe. Hierzu wolle er insbesondere auf die der Vorlage auszugsweise beigefügten Stellungnahme der StädteRegion hinweisen, die ebenfalls unterstreiche, dass man sich auf einem guten Weg befinde. Er wolle nun die Diskussionsrunde eröffnen, gleichzeitig aber darum bitten, von Beschuldigungen auf Basis der alten Diskussionen abzusehen.

 

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, verweist auf den Beschluss des Rates der Stadt vom 14. Dezember 2012, in dem man sich klar zur StädteRegion bekannt und für die Zusammenarbeit auf Augenhöhe ausgesprochen habe. Seinerzeit habe man der Verwaltung den Auftrag erteilt, die Wahrnehmungsunterschiede hinsichtlich des Regelungsbedarfs auf Seiten von Stadt und StädteRegion aus Verwaltungssicht niederzulegen. Dies sei mit der vorliegenden Übersicht nun geschehen, die trotz ihrer Komplexität in einigen Punkten deutlich aufzeige, dass die Wahrnehmung vom praktischen Ablauf erheblich abweiche. Ein Beispiel hierfür sei die eben schon vom Oberbürgermeister ins Feld geführte Gründung des Zweckverbandes Regio Aachen, in dem die Kreise Düren, Heinsberg, Euskirchen, die StädteRegion und die Stadt Aachen paritätisch mit gleichem Anteil im Verband zusammenarbeiten und auch den gleichen Anteil zahlen, anders als bei der Arbeitsgemeinschaft Charlemagne, bei der die Aufteilung der zu zahlenden Anteile zwar klar, aber systematisch nicht nachvollziehbar sei, weil auf die Stadt ein dreimal so großer Anteil falle, wie auf jede andere städteregionsangehörige Kommune. Sicherlich sei aber diese Problematik vernünftig lösbar, denn insgesamt dürfe man verzeichnen, dass in der Region insgesamt, sowohl bei den Nachbarn in den Niederlanden und Belgien, aber auch im früheren Regierungsbezirk Aachen ein großes Engagement bestehe, regionale Arbeit voranzubringen. Aus diesem Grunde wolle die CDU-Fraktion den Beschlussentwurf der SPD-Fraktion vor allem hinsichtlich der gesetzten Frist gerne aufgreifen und den Vorschlag der Verwaltung wie folgt ergänzen: „Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anpassungen der Anlagen zum Aachen-Gesetz im Detail auszuarbeiten und in die Beratungen mit der StädteRegion einzubringen. Die zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion erzielten Beratungsergebnisse sind dem Rat bis zum 31.10.2012 zur Beratung und zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Fortentwicklungsprozess der StädteRegion Aachen soll dabei die Basis für eine bessere Zusammenarbeit schaffen und zur Festigung der gesamten Region Aachen beitragen.” Auch sei man gerne bereit, zunächst mitgeteilte Teilergebnisse zu beschließen, denn schließlich gehe es hier nicht darum, Extrempositionen durchzusetzen, sondern vielmehr darum, im Kompromiss mit der Verwaltung der StädteRegion ein gemeinsames Ergebnis zu erzielen. Zur StädteRegion und zur regionalen Entwicklung gebe es keine wirkliche Alternative. Deshalb müsse man sich, auch vor dem Gedanken des Wettbewerbs, zusammenschließen um sich mit der Region insgesamt nach vorne zu entwickeln.

 

Ratsherr Höfken, Vorsitzender der SPD-Fraktion, schließt sich Ratsherrn Baal dahingehend an, dass als Ergebnis von Besprechungen nicht der Einsdruck entstehen dürfe, dass die StädteRegion in Frage gestellt werde. Abgesehen davon sei eine Rückabwicklung aufgrund bereits übergeleiteten Vermögens und Personals äußerst schwierig.

Die Faktion habe den geänderten Beschlussvorschlag deshalb vorgelegt, weil der der Verwaltung so verstanden werden können als beziehe er sich lediglich auf die ihm nachfolgenden Seiten, womit er zu eng gefasst sei. Dabei sei die Umformulierung des Aachen-Gesetzes nicht das einzige Problem, bedenke man, dass ursprüngliche Intention ebenfalls die Übertragung von Aufgaben der Regierungspräsidentenebene auf die StädteRegion gewesen sei. Hieran sei man jedoch gescheitert. Geblieben sei das Aachen-Gesetz mit sieben Paragraphen, welches in seinen Formulierungen nicht immer klare Regelungen enthalte. Gewollt habe man jedoch ein eigenständiges Gesetz nach dem Vorbild Hannover. Aus diesem Grunde seien gemeinsame Gespräche aller Fraktionen beider Gebietskörperschaften notwendig, die, ebenso wie damals, in einer abgestimmten Beschlussempfehlung für die Landesregierung münden. Den Beschlussvorschlag von Ratsherrn Baal ergänzend bittet er um die weitere Änderung des ersten Satzes durch die Streichung des Wortes „die“ vor „notwendige Anpassungen“. Dem so formulierten Beschlussvorschlag werde die SPD-Fraktion zustimmen.

 

Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion, begrüßt die Einigkeit im Rat der Stadt. Wichtig sei, dass man heute das Signal setze, dass sowohl Stadt und StädteRegion durchaus bereit seien, diskussionswürdige Punkte einer für beide Seiten tragbare Lösung zuzuführen.

 

Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Fraktion Die Grünen, dankt der Verwaltung für den vorgelegten Beschlussvorschlag, welcher eine gute Grundlage für die Diskussion mit der StädteRegion bilde. Deswegen werde auch die Fraktion Die Grünen dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

 

Der Oberbürgermeister fasst die Vorschläge der Ratsherren Baal und Höfken zusammen und verliest den geänderten Beschlussvorschlag, welchen er anschließend zur Abstimmung frei gibt.

 

 

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige Anpassungen der Anlagen zum Aachen-Gesetz im Detail auszuarbeiten und in die Beratungen mit der Städteregion einzubringen. Die zwischen Stadt und StädteRegion erzielten Beratungsergebnisse sind bis zum 31.10.2012 zur Beratung und Beschlussfassung im Rat vorzulegen. Der Fortentwicklungsprozess der Städteregion Aachen soll dabei die Basis für eine bessere Zusammenarbeit schaffen und zur Festigung der gesamten Region Aachen beitragen.

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