09.05.2012 - 7 Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

 Herr Emonts teilt mit, dass sich das zukünftige kommunale Integrationszentrum aus der Regionalen Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) und der Stabsstelle Integration zusammensetzen wird.

In welcher Art und Weise dies erfolgen wird, muss noch geklärt werden. Es bleibt abzuwarten, welche Vorgaben die Landesrichtlinien hierzu machen. Es darf jedoch keine Aufgabenüberschneidungen geben.

Zum Zeitfenster können noch keine konkreten Aussagen getroffen werden. Erst nach Vorliegen der Förderrichtlinien kann die Förderung als kommunales Integrationszentrum zeitnah beantragt werden.

 

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Beschluss:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage

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