09.05.2012 - 6 II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 - Kref...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Wieneke, FB 61, erläuterte nochmals die Vorlage hinsichtlich der Änderung des Bebauungsplanes und gab Erklärungen zum Beschlussentwurf.

Unter Bezugnahme auf die Eingaben bat Herr Gilson um weitere Erläuterungen, da für ihn die nun geplante Schaffung von Parkflächen nicht nachvollziehbar sei. Weiterhin bat er um Darlegung der Konsequenzen, welche durch die detaillierte Festsetzung des Lärmpegels entstehen.

Frau Wieneke erklärte hierzu, dass durch die Schaffung der Parkplätze eine zusätzliche Flexibilität geschaffen werden solle, um Besuchern die Möglichkeit zu schaffen, in direkter Nähe zu parken. Eine intensive Nutzung des Parkhauses am Sportpark Soers werde weiterhin erforderlich sein.

In diesem Zusammenhang wurde durch Herrn Helmig die Frage der Anzahl der zu schaffenden Parkplätze aufgeworfen, welche zur Zeit nicht konkret beantwortet werden kann.

Sie wies darauf hin, dass es sich bei der Festsetzung des jeweiligen Lärmpegels nicht um eine abschnittsbezogene sondern um eine auf das Projekt bezogene Festsetzung handelt.

Herr Sittardt bat um Darstellung, wie viele Bäume auf dem Gelände gefällt werden müssen und wie mit der Problematik der Drosselung des Niederschlagswassers umgegangen werde.

Frau Wieneke sagte hierzu eine schriftliche Beantwortung der fragen zu, da dies durch die zuständige Fachabteilung des Fachbereiches beantwortet werden müsse.

Nach eingehender Diskussion fasste die Bezirksvertretung Aachen – Laurensberg den nachstehenden, geänderten

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Er­gebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, den Bebau­ungsplan gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Anwendung von § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Im Rechtsplan wird die Festsetzung des Lärmpegelbereichs IV reduziert auf die der Krefelder Straße zugewandte Seite der überbaubaren Fläche, für den unmittelbar an­grenzenden Bereich wird Lärmpegelbereich III festgesetzt. In den Schriftlichen Fest­setzungen wird das Schalldämmaß von 30 dB für Büroräume entsprechend ergänzt.
  • In den Schriftlichen Festsetzungen wird der Punkt 3 – Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen – dahingehend geändert, dass offene sowie unterirdische Stellplätze inner­halb der gesamten überbaubaren Fläche zulässig sind, während im dem unmittelbar an der Krefelder Straße gelegenen Teil der überbaubaren Fläche offene Stellplätze, Garagen, Carports sowie Nebenanlagen unzulässig sind.

 

ZUSATZ:

 

Anzahl und Umfang der Stellflächen sollen der Bezirksvertretung Aachen - Laurensberg vorgestellt werden.

 

Ferner empfiehlt sie dem Rat, die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 – Krefelder Straße / Soerser Weg - in der so geänderten Fassung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Sat­zung zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2595&TOLFDNR=51086&selfaction=print