27.06.2012 - 19.5 Besetzung des Aufsichtsrates bei der Alemannia ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

(Hierzu wurde zur Sitzung eine Tischvorlage verteilt.)

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Entsendung des Oberbürgermeisters in den Aufsichtsrat der Alemannia Stadion GmbH gem. § 8 (2) des Gesellschaftsvertrages. Der Oberbürgermeister kann einen Stellvertreter zur Wahrnehmung des Mandates benennen.

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