26.06.2012 - 3 Darstellung des Ausgleichskonzeptes am Beispiel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zu Beginn des TOP’s dankt die Vorsitzende Ratsfrau Göddenhenrich Herrn Misere und Herrn Grooten für die interessante Exkusion am 22.05.2012 mit anschließendem Einkehren auf dem Hof.

 

Alsdann erläutert Herr Misere, Stiftung Rheinische Kulturlandschaften, die Vorlage anhand einer Power Point Präsentation (s. Anlage).

 

Ratsfrau Dr. Wolf, SPD Fraktion, dankt der Verwaltung und Herrn Misere für den Vortrag.

Sie bittet darum, der Niederschrift eine Übersicht der Kompensationsflächen beizufügen.

Hinweis: Eine Karte ist als Anlage beigefügt.   

 

Ratsherr Krenkel, CDU Fraktion, fragt, inwieweit der Wasserhaushalt durch den Aufwuchs der Mohnblumen gestört wird und inwieweit dadurch der Ertrag geschmälert wird.

Herr Grooten führt aus, dass durch die reduzierte Düngung und die Einschränkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln die Erträge um ca. 50 % geschmälert werden.

 

Ratsherr Luczak, Grüne Fraktion, dankt für den Vortrag und die vorangegangene Exkursion.

Er möchte wissen, was mit dem als schutzwürdig eingestuften Boden geschehen ist, der im Rahmen der Baumaßnahmen „Campus Melaten“ abgetragen werden musste.

Zudem fragt er welche Verträge dort bestehen.

 

Frau Dr. Frey-Wehrmann führt aus, dass der Boden auf dem „Melatenhang“ wieder aufgebracht wurde und der Aufwuchs dort beobachtet wird. Derzeit besteht ein Problem mit einem vermehrten Distelaufkommen.

Bei den dort künftig zu errichteten Bauten ist eine ökologische Baubegleitung vorgesehen.

 

Zur Frage der Verträge führt Herr Wiezorek aus, dass die Maßnahme unbefristet fortgesetzt werden und auf Dauer gesichert sein muss.

Herr Misere ergänzt, dass die Stiftung Rheinische Kulturlandschaften für 30 Jahre beauftragt wurde.

 

Herr Helmig äußert sein Bedauern darüber, dass ihn die Einladung zur Exkursion am 22.05.2012 nicht erreicht hat.

Er fragt, wie die Fläche für die Ausgleichsmaßnahme ermittelt wird, und wer den Verlust der Landwirte ausgleicht.

 

Herr Wiezorek erklärt, dass die Verwaltung durch den Bebauungsplan verpflichtet ist Ausgleichsflächen auszuweisen. Hier ist die Stadt Aachen in der glücklichen Lage über genügend eigene Flächen zu verfügen. Es besteht aber auch die Möglichkeit private Flächen auszuweisen.

Grundsätzlich ist es nach dem Verursacherprinzip so, dass Kosten zum Ausgleich von Umweltbeeinträchtigungen dem Verursacher zugerechnet werden, so dass derjenige der eingreift die Entschädigung zahlen muss.

Die Entschädigungssumme wird gutachterlich ermittelt.

 

Herr Helmig fragt nach, ob die Entschädigung somit aus öffentlicher Hand gezahlt wird.

 

Herr Wiezorek ergänzt, dass dies davon abhängig ist, wer der sogenannte Verursacher ist, bspw. ein Investor, die Kommune, das Land etc.

 

Ratsherr Blum, FDP Fraktion schließt sich dem Dank für die Exkursion und die heutige Präsentation an.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung sowie den ergänzenden mündlichen Bericht der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft zustimmend zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen

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