21.06.2012 - 3 Stand der Campusbahnplanung

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Beratung

Frau Poth verweist auf die Mitteilung der Verwaltung zum Tagesordnungspunkt und erläutert den aktuellen Verfahrensstand bei der Planung der Campusbahn. Zwischenzeitlich seien die ersten beiden Trassenabschnitte begangen worden, um mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen konkretere Planungsergebnisse zu erzielen. Dabei sei auch die Stawag einbezogen worden, da ein begleitender Etat zur Verlegung von Leitungen erforderlich werde. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit seien vier große Veranstaltungen durchgeführt worden. Es folgten noch kleinere Veranstaltungen, Gespräche und Workshops. In Hinsicht auf die Finanzierung seien beim NVR die notwendigen Unterlagen eingereicht worden. Während bislang von einer Planungszeit von 2 Jahren ab Fassung des verbindlichen Ratsbeschlusses zur Realisierung der Campusbahn ausgegangen worden sei, solle nun ein Terminplan aufgestellt werden, der erste Realisierungsschritte für das Jahr 2016 vorsehe. Die Erstellung der Planung in einem Jahr sei realistisch, wenn eine Aufteilung in mehrere Abschnitte erfolge, die gleichzeitig ggf. von verschiedenen Büros bearbeitet werden könnten. Der aktualisierte Zeitplan werde der Sitzungsniederschrift im Ratsinformationssystem beigefügt.

 

Anschließend geht Frau Nacken auf Fragen des Herrn Servos ein. Demnach sei sie mit der Formulierung im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien des Landes zufrieden, da dieser weiterhin die Förderung von Schaufensterprojekten, insbesondere einer "Akkubahn" ermögliche. Die Verwaltung werde nun in Kürze mit dem Ministerium wegen möglicher Förderprojekte in Verbindung treten. Der Gemeinde Vaals sei angeboten worden, das Campusbahn-Projekt im dortigen Gemeinderat zu präsentieren, bevor eine regelmäßige Teilnahme an den hiesigen Ausschusssitzungen erfolgt.

 

Auf Bitten des Herrn Janßen sagt Frau Poth zu, für die Septembersitzung eine Übersicht vorzubereiten, aus der sich die Bahntrassenabschnitte mit oder ohne eigenen Bahnkörper ablesen lassen.

 

Frau Nacken weist darauf hin, dass es sich zunächst um eine Förderung nach dem GVFG handele, deren Konditionen bis zum Jahr 2019 feststünden. Darüber hinaus würde das Land NRW eine 25 bis 30 %ige Förderung leisten. Die Förderungmöglichkeiten des Landes für Schaufensterprojekte beziehe sich nicht unmittelbar auf die Campusbahn, könne aber sowohl im Ruhrgebiet wie auch in Aachen zum Tragen kommen. Hierzu stellt Frau Poth klar, dass die Projekte zur Elektromobilität im Rahmen des Schaufensters lediglich zusätzliche Komponenten seien.

 

Der Vorsitzende, Herr Jahn, bekundet die Kenntnisnahme des Berichtes der Verwaltung durch den Ausschuss.

 

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Anlagen

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