13.06.2012 - 4 Erhalt des Mühlen- und Flutgrabens im Bereich F...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Goffin von der Unteren Wasserbehörde erläutert in seinem Vortrag die rechtlichen Gegebenheiten und weist explizit darauf hin, dass nach heutigem Recht eine Beseitigung der Gewässer grundsätzlich nicht möglich sei, so dass von daher keine Befürchtungen nötig sind.

Die Unterhaltungsverpflichtung des Gewässers obliegt in erster Linie dem Wasserverband dergestalt, dass man den natürlichen Gegebenheiten am nächsten kommt. Die derzeitige, naturferne Anlage ist nicht im Sinne der Gesetzgebung.

Das Ziel, eine Durchgängigkeit der Gewässer zu erreichen, sei derzeit in drei Zeitstufen geplant, die  auf 2012, 2021 und 2027 definiert sind.

Ob für Änderungen einfache Genehmigungsverfahren oder Planfeststellungsverfahren erforderlich sind, werde derzeit durch den Fachbereicht Recht geprüft, so dass momentan keine definitive Aussage getroffen werden könne.

Im Anschluss an die Erläuterungen verweist Frau Schmitt – Promny zunächst auf die Ausführungen in der Verwaltungsvorlage.

Sie ist der Auffassung, dass zunächst die Planungen des Wasserverbandes abzuwarten seien, allerdings sollten die Einwände und bedenken der Anwohner in die Überlegungen mit einbezogen werden. Für sie stellt sich außerdem die Frage, inwieweit Grundstücke hinter dem Bahndamm, welche in Privatbesitz seien, in die Überlegungen mit einzubeziehen seien und ist der Auffassung, dass zunächst die Eigentumsverhältnisse zu klären sind.

Sie schlägt vor, zu gegebener zeit einen gemeinsamen Ortstermin mit dem Wasserverband anzuberaumen, in dem die Bürger ihre Einwände mit einbringen können.

Herr Sittardt bittet um Prüfung, ob die vor einiger Zeit durchgeführten Bohrprojekte der RWTH in diesem Zusammenhang bekannt sind und ggfs, zur weiteren Klärung herangezogen werden können.

Herr Knörzer verweist darauf, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung andere Voraussetzungen vorlagen, da damals kein Wasser mehr eingeleitet wurde.

Er erkundigt sich nach der Fließrichtung des Baches und bittet um Prüfung, ob der Erhalt eines kleinen Wasserlaufes möglich sei.

Herr Gilson vertritt die Auffassung, dass in der Verwaltungsvorlage zunächst der aktuelle Sachstand erläutert wurde und jetzt zunächst der Wasserverband zur weiteren Klärung am Zuge sei. Im weiteren Fortgang der Dinge sollten alle Beteiligten in einem Ortstermin geladen werden, damit seitens des Wasserverbandes entsprechend Stellung bezogen werden kann.

Erläuternd teilt Herr Goffin mit, dass ihm von den vorgenommenen Bohrungen der RWTH Aachen nichts bekannt sei, diese aber durchaus bei Erfordernis herangezogen werden könnten. Allerdings bestehe derzeit kein akuter Handlungsbedarf, da das Wasser jetzt wieder fließe.

Eine Fischtreppe sei bei der künftigen Gestaltung nicht angedacht, da das Gewässer eine etwas andere Führung erhalten solle. Hierzu sei jedoch der Erwerb von Privatgelände nötig.

Herr Gilson bittet darum, nochmals die vorliegenden Zuständigkeiten zu erläutern.

Hierzu führt Herr Goffin aus, dass die Stadt Aachen als Sonderordnungsbehörde (untere Wasserbehörde) zunächst tätig werde; in letzter Konsequenz obliegen die Entscheidungen jedoch dem Wasserverband Eifel-Rur. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Kommunen, welche die Gewässerunterhaltung durchführen müssen. Die Maßnahmen sind daher immer in der Gesamtheit zu betrachten.

Weitere Wortmeldungen zum TOP 4 erfolgten nicht.

Die Bezirksvertretung Aachen – Laurensberg fasste folgenden geänderten

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Aufgrund der unklaren Situation gilt der Antrag der Fraktion Die Grünen nicht als erledigt.

Auf Anregung der Bezirksvertretung wird zu gegebener Zeit ein Ortstermin durch die Fachverwaltung mit allen Beteiligten einschließlich dem Wasserverband anberaumt, in welchem die Bedenken der Bürger erörtert werden sollen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2615&TOLFDNR=51638&selfaction=print