03.07.2012 - 6 Mitteilungen der Betriebsleitung

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Beratung

a)

Der Betriebsleiter Herr Narloch berichtet über die bisherige zeitliche Abfolge des Reorganisationsprozesses.

Der aktuelle Sachstand sei, dass mit Datum vom 03.07.2012 der Personalrat der Vorlage zugestimmt habe und 2 Mitglieder in die Arbeitsgruppe entsenden werde, deren Projektziele die Verschlankung der bisherigen Abteilungen sowie die Neuorganisation der Abteilung Grün- und Freiflächenpflege seien.

 

Ratsherr Corsten fordert für seine Fraktion und die Fraktion die GRÜNEN, dass die Stelle der Abteilungsleitung  schnell ausgeschrieben werden soll.

 

Herr Beigeordneter Dr. Barth erklärt hierzu, ein entsprechender Ausschreibungstext werde vorbereitet.

 

b)

Herr Blees erklärt zum Start des Projektes “Sauberes Aachen”, dass es seiner Meinung nach in diesem Bereich auch ein ordnungsbehördliches Vollzugsdefizit gäbe.

Bezüglich der Einführung gelber Tonnen sei es Sache des Stadtbetriebes, dies in einer mit den Systembetreibern abzuschließenden Abstimmungsvereinbarung festzuschreiben.

 

Ratsherr Corsten regt bezüglich der gelben Säcke an, nochmals die Bürgerschaft über die Presse aufzuklären, dass diese Behältnisse nicht bereits am Vortage bzw. an Wochenenden herauszustellen seien, sondern erst am Morgen des Abholtages.

 

Auf Nachfrage der Ausschussmitglieder erläutert Herr Dr. Barth zur Reparatur der Lütticher Straße und von-Coels-Straße, dass durch Frau Weiß eine gute neue Vorgehensweise vorgeschlagen wurde. Demnach wird es so sein, dass eine Vollsperrung über einen Zeitraum von einer Woche nicht erfolge, sondern eine Fahrspur mittels Ampelsteuerung unter Nutzung des breiten Gehweges befahrbar bleibe. Lediglich an dem Tag, an dem der Asphaltauftrag erfolge, müsse logischerweise eine Vollsperrung verfügt werden.

Bezüglich der von-Coels-Straße bliebe es bei dem bereits vorgeschlagenen Ablauf. Auch hier gibt es nur eine Vollsperrung bei Auftragung der Asphaltschicht, ansonsten sei eine Fahrbahnseite immer befahrbar.

 

Zukünftig habe man sich darauf verständigt, dass eine Bürgerinformation immer mindestens 14 Tage vor Maßnahmenbeginn erfolgen muss.

 

 

 

 

 

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