04.07.2012 - 5 Aufstellung eines Bebauungsplanes - Eilendorfe...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.

Bezirksbürgermeister Henn begrüßt Herrn Willen vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

 

Herr Müller von der SPD-BF stellt fest, dass nach der Vorlage die Fa. OBI an ihrem ehemaligen Standort in der Eilendorfer Straße 5 Jahre Zeit hat, einen Investor für das Grundstück zu finden. Nach Ablauf dieser Zeit soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan erstellt werden. Die SPD-BF ist der Auffassung, dass beide Vorhaben parallel laufen sollen, d.h. der Bebauungsplan nach 5 Jahren rechtskräftig sein sollte.

 

Ratsherr Tillmann von der CDU-BF teilt mit, dass aufgrund eines interfraktionellen Antrages die Weichen für eine Wohnbebauung auf dem ehemaligen Gelände des OBI-Marktes an der Eilendorfer Straße gestellt wurden.

 

Bezirksbürgermeister Henn weist darauf hin, dass der Abschluss des Vertrages bereits am 15.11.2010 erfolgt ist. Er geht davon aus, dass die 5 Jahresfrist seit diesem Zeitpunkt läuft. Es geht auch um hohe Ausgleichsbeträge und die Fa. Obi wird im eigenen Interesse schnellstens einen Investor suchen.

 

Herr Willen verweist auf die Vorlage und geht davon aus, dass der Bebauungsplan innerhalb der 5 Jahre rechtskräftig sein wird. Es besteht der Wunsch der Bezirksvertretung Brand und des Planungsausschusses, das Verfahren und die Entwicklung des neuen Obi-Marktes an der Debyestraße mit der Entwicklung eines neuen Wohngebietes an der Eilendorfer Straße am bisherigen Obi-Standort zu verknüpfen. Nach Eröffnung des neuen Marktes wurden bereits Gespräche mit den Vertretern der Eigentümer des ehemaligen Obi-Grundstückes geführt, worin deutlich gemacht wurde, dass nach wie vor an der Entwicklung des Grundstückes in Richtung Wohnungsbau Interesse besteht.

 

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Beschluss: (einstimmig)

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des Bebauungsplanes – Eilendorfer Straße/Am Tiergarten – zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage

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