27.09.2012 - 10 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

 Sozialraumbezogene Maßnahmen

Mittlerweile liegen mehrere Anträge auf Mittel aus dem Stadtteilfonds i.H.v. insgesamt 8.348,27 € vor (s. Anlage 1).

 

Kooperation mit dem Mieterschutzbund

Das Jobcenter hat mit dem Mieterschutzbund vereinbart, dass Leistungsberechtigte nach dem SGB II, die erhebliche Probleme im Rahmen ihres Mietverhältnisses haben, seitens des Jobcenters eine Mitgliedschaft für ein Jahr finanziert bekommen, um mit Unterstützung des Mieterschutzbundes den Problemen wirksam und nachhaltig entgegenwirken zu können. Es wurde mit der StädteRegion vereinbart, dass das gleiche Angebot auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII bereit gestellt wird.