04.09.2012 - 4 Erweiterung der BaumschutzsatzungRatsantrag Nr....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Einleitend erläuterte Herr Hoffmann für die Fraktion Die Linke noch einmal das wesentliche Anliegen des Ratsantrages seiner Fraktion. Hier sei man der Auffassung, dass die Entscheidung über das Fällen von Bäumen eine politische Entscheidung sei. Zudem müsse in den Fällen, die das Grün in der Stadt beträfen, die Öffentlichkeit informiert werden. Bei Fällanträgen gemäß Baumschutzsatzung in der im Antrag genannten Größenordnung von mindestens 5 betroffenen Bäumen, müsse dann die Politik entscheiden, gegebenenfalls in nicht öffentlicher Sitzung.

 

              Für die Verwaltung führte Frau Nacken aus, dass zwischen den eher die privaten Grundstücke betreffenden Anträgen nach Baumschutzsatzung und den Planungen im öffentlichen Raum zu unterscheiden sei. Gerade die letzteren Maßnahmen würden nach Verfahren ablaufen, in denen die Maßnahmen sehr wohl der Öffentlichkeit vorgestellt und politisch diskutiert und entschieden würden. Dies sei beispielsweise auch im Falle der Planungen am Templergraben geschehen, die bekanntlich die Fällung mehrerer Bäume beinhaltet habe. Sie sagte zu, in solchen Verfahren künftig noch deutlicher darauf hinzuweisen, wenn durch die Umsetzung einer Planung Bäume betroffen seien.

 

              Herr Wiezorek ergänzte, dass bei Anträgen gemäß Baumschutzsatzung der Antragsteller ein Recht habe, dass sein Antrag satzungsgemäß bearbeitet und entschieden werde. Jedes Antragsverfahren münde in einer Rechts- und Sachentscheidung, gegen die entsprechend Rechtsmittel eingelegt werden könnten. Dies sei eine Aufgabe der Verwaltung und keine politische Entscheidung.

 

              Für die FDP-Fraktion kündigte Ratsherr Blum an, dass er dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen wolle. Nach seiner Einschätzung habe sich die Satzung und die Art und Weise, wie sie durch die Verwaltung gehandhabt werde, für private Maßnahmen in der Vergangenheit bewährt. Im Rahmen öffentlicher Planvorhaben müsse die Politik die Aspekte des Baumschutzes im Rahmen der Diskussion über die Planung berücksichtigen.

 

              Auch Ratsfrau Dr. Wolf wies für die SPD-Fraktion darauf hin, dass die Umsetzung der Baumschutzsatzung ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung sei. Sie begrüßte die Ankündigung von Frau Nacken, dass bei öffentlichen Planungen künftig deutlicher auf die Betroffenheit von Bäumen hingewiesen werde. Auf ihre Anfrage sagte Herr Meiners zu, der Niederschrift eine Statistik beizufügen, aus der erkennbar sei, wie viele Bäume gemäß Baumschutzsatzung in der Vergangenheit gefällt worden seien.

 

              Für die CDU-Fraktion übte Ratsherr Corsten Kritik an der Formulierung des Antrages, die den Eindruck erwecke, als würde der Baumschutz und die Entscheidung gemäß Baumschutzsatzung seitens der Verwaltung nicht ernst genommen und eher willkürlich erfolgen. Dies wies er ausdrücklich zurück und erinnerte an einen erst jüngst durchgeführten Informationstermin im Bereich der Lütticher Straße, in dem die Verwaltung die Politik ausreichend und gut über die Planungsauswirkungen auf die dort stehenden Straßenbäume informiert habe. Im übrigen wies er darauf hin, dass die Satzung, auf deren Grundlage die Verwaltung ihre Entscheidungen treffe, politisch und öffentlich diskutiert und beschlossen worden sei. Den Ausführungen von Ratsherrn Corsten schloss sich auch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ratsherr Luczak an, der es zudem begrüßte, dass sich augenscheinlich alle Fraktionen um möglichst weitgehenden Baumschutz Gedanken machen würden.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz folgt der Empfehlung der Verwaltung, die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen in der derzeit gültigen Fassung vom 31.01.2001 zu belassen.

 

Der Ratsantrag Nr. 227/16 ist damit erledigt.

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Abstimmungsergebnis:

1 Gegenstimme

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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