04.09.2012 - 5 Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für die Verwaltung führte Herr Hilgers in das Thema ein, indem er auf die grundsätzliche Bedeutung des Themas Bodenschutz verwies. Da Boden als Ressource nicht vermehrbar sei, sei das Anliegen, den Bodenverbrauch drastisch zu reduzieren, nicht nur ein Ziel der Stadt Aachen, sondern beispielsweise auch der Bundesregierung. Gleichwohl müsse bei der Bewertung von Boden differenziert werden. Hierzu sei der Leitfaden ein wichtiges Werkzeug.

 

Herr Hilgers erläuterte darauf hin, dass der Leitfaden nicht für Bauvorhaben im Innenbereich bzw. Vorhaben, die gemäß § 34 BauGB genehmigt würden, gelte, sondern für Planungen, bei denen Offenland betroffen sei. Der Leitfaden solle helfen, einen Eingriff in das Schutzgut Boden zu bewerten und sachgerecht einen Ausgleich zu berechnen. In diesem Zusammenhang machte er deutlich, dass ein solcher Ausgleich nicht zum Nulltarif zu haben sei, sondern zwangsläufig Kosten verursachen werde. Dabei stellte er ausdrücklich klar, dass nicht der Leitfaden selbst die Kosten erzeuge, sondern dass diese entstünden in Abhängigkeit von der Intensität, mit der künftige Planungen bzw. deren Umsetzung in wertvolle Böden eingreifen würden.

 

Den Ausschuss bat Herr Hilgers um Unterstützung auf dem im Bereich des Bodenschutzes eingeschlagenen Weg der Verwaltung. Zudem verwies er auf eine Publikation in der Zeitschrift „Bodenschutz“, in der der in Aachen entwickelte Leitfaden auch in Sachsen-Anhalt einem Praxistest unterzogen und dort als geeignet und praxisnah gelobt worden sei.

 

Im Folgenden fasste Frau Dr. Frey-Wehrmann die wesentlichen rechtlichen und fachlichen Grundlagen sowie die Struktur und Inhalte des Leitfadens im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation zusammen. Ausgehend von den gesetzlichen Grundlagen für den  vorsorgenden Bodenschutz sowie den daraus abzuleitenden fachlichen Zielen beschrieb sie die sich daraus ergebenden Konsequenzen, wonach erhebliche Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und damit auch des Bodens zu vermeiden und vermeidbare Eingriffe auszugleichen seien. Hier setze der nun vorgelegte Leitfaden an, indem er ein Bewertungssystem beschreibe, mit dem sowohl der quantitative als auch der qualitative Bodenverlust bewertet werden könne. Auf dieser Grundlage ließe sich dann der Ausgleichsbedarf ermitteln.

 

Frau Dr. Frey-Wehrmann beschrieb die Methodik, in der der Leitfaden künftig angewendet werden solle:

Ausgehend von der Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustandes sowie der Beschreibung und Bewertung des Plan-Zustandes werde unter Anlegung verschiedener differenzierter Kriterien ein Abgleich vorgenommen, aus dem die Intensität des Eingriffes sowie die daraus abzuleitenden Ausgleichsforderungen ermittelt würden. Im Wesentlichen gehe es dabei um eine Bestandsaufnahme des Bodeninventars (in der Regel auf der Grundlage der Bodenfunktionskarte),  der Naturbelassenheit im Ist-Zustand sowie einer genauen Aufnahme der Flächenverteilungen im Gebiet des Vorhabens. Um dies zu konkretisieren, erläuterte Frau Dr. Frey-Wehrmann anhand eines konkreten Beispiels (Campus Melaten) die Umsetzung dieser Methodik, die im Ergebnis zur Ermittlung eines konkreten Ausgleichsbedarfs führt.

 

Wie auch die Vertreterin und Vertreter aller Fraktionen begrüßte die Vorsitzende Ratsfrau Göddenhenrich den vorgestellten Leitfaden und unterstrich ihrerseits die Bedeutung des Themas. Herr Grooten betonte, dass das Beispiel Campus Melaten gezeigt habe, wie hoch der Flächenbedarf für Maßnahmen und Ausgleich sei. Es müsse ein dringendes Ziel für Politik und Verwaltung sein, den Verbrauch insbesondere neuer Flächen zu reduzieren und verstärkt nach Alternativen,  zum Beispiel bei der Nutzung von Brachen, zu suchen. Ratsfrau Dr. Wolf erkundigte sich bei der Verwaltung, wie es um die Umsetzungsmöglichkeiten, insbesondere die Verfügbarkeit von Boden für Ausgleichsmaßnahmen stehe. Hierzu erläuterte Herr Wiezorek, dass es in der Tat bisweilen schwierig sei, Flächen, die für Ausgleichsmaßnahmen besonders geeignet seien, erwerben zu können. Teilweise werde versucht, über die Investoren an entsprechende Flächen zu kommen. Im Übrigen werde der Ausgleich auf bereits vorhandenen Flächen realisiert. Herr Wiezorek führte aus, dass der Ausgleich möglichst multifunktional konzipiert werde, damit auf einer Fläche unterschiedliche Umweltbelange, für die Ausgleich geschaffen werden müsse, berücksichtigt würden. Nach aktueller Einschätzung könne er versichern, dass derzeit noch ausreichend städtische Flächen für mögliche Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stünden.

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschloss einstimmig:

 

Der „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in das Schutzgut Boden - Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für Planungs- und Genehmigungsverfahren in Aachen“ soll zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des vorsorgenden Bodenschutzes bei allen raumwirksamen Planungsprozessen und Genehmigungsverfahren durch die Untere Bodenschutzbehörde angewandt werden.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2636&TOLFDNR=52916&selfaction=print