24.10.2012 - 6 Einbringung des Haushaltsplanentwurf 2013 mit A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtkämmerin Grehling beschreibt die mittel- und die unmittelbaren Auswirkungen der aktuellen innerstädtischen Entwicklungen auf den Haushalt der Stadt Aachen. Zum einen falle die erste Modellrechnung des Landes zur Größe der Schlüsselzuweisung für die Stadt Aachen ungünstig aus. Zum anderen habe man zur Kenntnis nehmen müssen, dass das beruhigende Polster der Gewerbesteuereinnahmen ein wenig zu stagnieren scheine. Zum dritten seien das erkleckliche Loch beim TSV Alemannia Aachen zu nennen sowie die Schließung des Bombardierwerkes zu nennen. Nicht all diese Nachrichten seien in den Haushalt zu übersetzen oder mit harten Zahlen belegbar, zumal es bei vielen von ihnen vordergründig um die betroffenen Menschen und den aus diesen Nachrichten resultierenden Pflichten seitens der Stadt gehe.

Im Ganzen dürfe sich die Stadt nicht auf ein stetes Wirtschaftswachstum verlassen, auch wenn die Zeichen hierfür gut stehen und bundesweit sogar ein positives Finanzierungssaldo von ca. 2,2 bis 2,3 Milliarden zu verzeichnen sei. Dem entgegen zu stellen sei für denselben Zeitraum ein Anstieg der kommunalen Kassenkredite, geschätzt um rund 3 Milliarden, wovon allein das Land Nordrhein-Westfalen allein die Hälfte belege. Ohne Gegenmaßnahmen sei laut Städtetag ein Anstieg auf rund 50 Milliarden Euro zu erwarten. Eine der sicherlich dankenswerten Gegenmaßnahmen sei der Stärkungspakt des Landes Nordrhein-Westfalen, der für die hiervon profitierenden Kommunen gut und richtig sei. Problematisch sei der Pakt jedoch für all die Kommunen, die eben nicht zu diesem Pakt gehören und ihn möglicherweise über das Gemeindefinanzierungsgesetz mit finanzieren müssen, jedoch selbst hartnäckig dagegen kämpfen, in die Haushaltssicherung zu fallen, so wie die Stadt Aachen. Entsprechend schwer sei die Information hinzunehmen gewesen, dass sich durch die Absenkung der Schlüsselzuweisung entsprechend der ersten Modellrechnung des Landes ein Defizit in Höhe von 18 Millionen Euro ergebe, zumal dieses nicht planbar gewesen sei. Ebenso wenig sei die weitere Entwicklung der Schlüsselzuweisung voraussehbar, was in Anbetracht des im Rahmen des NKFs zu betrachtenden Vier-Jahres-Zeitraum kaum erträglich sei.

Leider sei es nicht möglich, dieses Minus mit dem erheblichen Planungsplus an Gewerbesteuererträgnissen des abgelaufenen Jahres auszugleichen, da dieses eben nur das Ergebnis des letzten Jahres verbessere. Auch könne man keine Rückstellung oder eine dynamisierte Ausgleichsrücklage bilden, wenn kein Überschuss im Sinne eines positiven Ergebnissaldos vorhanden sei, vom dem die Stadt im Übrigen selbst in den wirtschaftsstarken Jahren weit entfernt sei. Ein Plus von 30 Millionen Euro aus dem Bereich der Gewerbesteuer bedeute eben nur 30 Millionen Euro weniger an Schulden. Doch auch diese seien, insbesondere aufgrund der aktuellen lokalen Entwicklung, nicht planbar. Trotzdem setze die Verwaltung nach wie vor auf einen Lohn- und Gewerbesteuerertrag. Aus diesem Grunde habe man das noch zum Zeitpunkt des Haushaltsdrucks zu erwartende Rechnungsergebnis für das Jahr 2012 in das Jahr 2013 übertragen und einen Betrag in Höhe von 196 Millionen Euro über den mittelfristigen Planungszeitraum festgeschrieben. Im Übrigen setze man auf ein Angleichen der Wirtschaftskraft insgesamt in der nordrhein-westfälischen kommunalen Welt, was auf Sicht ebenfalls zu einer Stabilisierung der Schlüsselzuweisung führe, die darüber hinaus durch die steigenden Einwohnerzahlen gestützt werde. Dies alles begründe die Erwartung, dass die über das Gemeindefinanzierungsgesetz zu verteilende Schlüsselzuweisung zumindest schrittweise über den mittelfristigen Planungszeitraum ihre alte Stärke wieder erreichen werde.

Unter Berücksichtigung der weiteren wesentlichen Bausteine Personalkosten, soziale Lasten, die im Wesentlichen über die Regionsumlage abgebildet werden, Hilfe zur Erziehung und vor allem Kinderbetreuung schließe der Ergebnisplan im Jahr 2013 mit einem Fehlbedarf von rd. 41 Millionen Euro ab. Zwar bleibe diese Zahl bis zum Jahr 2015 relativ stabil, allerdings werde durch das stetig schrumpfende Eigenkapital hier die 5 %-Hürde erstmals relativ deutlich überschritten mit 5,37 %. Die Verbesserung des Jahres 2016 sei auf die dann wieder unterstellte planerische Größe der Schlüsselzuweisung zurückzuführen.

Im Personalkostenbereich seien die faktischen Tarifsteigerungen berücksichtigt, für die Zeit ab 2015 gehe man von den Orientierungsdaten des Landes und damit von einer einprozentigen Tariferhöhung aus. Das Thema der Personalkosten habe auch im Rahmen der diesjährigen Beratung eine große Rolle eingenommen. Derzeit trage das Haushaltskonsolidierungskonzept eine Einsparung von rd. 5 Millionen Euro. Fakt sei jedoch, dass bei einem gleichbleibenden bzw. sogar wachsenden Aufgabenvolumen eine drastische Reduzierung der Personalkosten und/oder der Sach- und Dienstleistungen sowie der sonstigen Aufwendungen schlicht nicht möglich sei. Unabhängig davon haben die Prinzipien wie Rationalisierung und Effektivierung ihre ganz natürlichen Grenzen, und das gelte sowohl mit Blick auf den Bürger als auch mit Blick auf den Mitarbeiter. Zudem sei bei den Mitarbeiten die zusätzliche Belastung durch Umstrukturierung und Reformierung zu berücksichtigen. So stehe auch die Umstellung auf NKF beispielhaft für einen der vielen Reformprozesse und der damit verbundenen Veränderung in der Verwaltung, die geschultert werden wollen. Es mache aber zugleich auch deutlich, wie die Kommune gerade im Bereich der Aufgabenwahrnehmung und -übertragung auf die unbedingte Einhaltung des Konnexitätsprinzips angewiesen sei, was insbesondere im Vorfeld eine realistische Einschätzung der Folgekosten für die kommunale Seite erfordere. So sei auch die Inklusion nicht Aufgabe der Kommune gewesen. Entsprechend müsse die neue Ausrichtung mit finanziellen Zuwendungen verbunden sein. Haushaltsrechtlich könne man solche Gegebenheiten nur dann überleben, wenn Mehraufwendungen zumindest im Rahmen der mittelfristigen Planung wieder gedeckt werden können. Dies sei jedoch leider bei gesellschaftspolitischen Zielsetzungen, die sich eher volkswirtschaftlich auswirken, meist nicht der Fall. Ein Blick auf die Entwicklung der Aufwendungen und ihre planerische Entwicklung verdeutliche dies. So sei im Bereich der Personalaufwendungen von 2012 auf 2016 ein Anstieg um rd. 8,5 Millionen Euro zu erwarten, bei den Versorgungsaufwendungen um ca. 1,8 Millionen, bei den Transferaufwendungen um ca. 20 Millionen, bei der Hilfe zur Erziehung um rd. 6 Millionen, die Zuschüsse an die Eigenbetriebe betragen ca. 4 Millionen Euro. Dies bedeute allein an diesen Stellen einen Gesamtzuwachs um über 40 Millionen Euro, dem ein planerischer Zuwachs an steuerlichen Erträgnissen und allgemeinen Zuwendungen in Höhe von rd. 37,5 Millionen Euro gegenüber stehe. Den höchsten Ertragsblock bilde die Gewerbesteuer mit den planerisch angesetzten 196 Millionen, gefolgt vom Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 76,4 Millionen Euro in 2012 bis auf 91,1 Millionen Euro in 2016. Die Grundsteuer steige von 42,3 Millionen Euro auf 73,7 Millionen Euro in 2016, weil schlichtweg mehr Bauland ausgewiesen werde. Weit abgeschlagen seien die sonstigen kommunalen Steuern, die stärkste unter ihnen die Vergnügungssteuer mit einem Gesamtvolumen von rd. 2,2 Millionen Euro, gefolgt von der Abgabe der Spielbank, Hundesteuer und Zweitwohnsitzsteuer. Die Übernachtungsabgabe werde das Ergebnis des Jahres 2012 nicht mehr gestalten. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass dem Grunde nach die Übernachtungsabgabe zulässig, jedoch nur an den privaten Übernachtungsgast zu richten sei, habe die Verwaltung entschieden, die Satzung über die Übernachtungsabgabe für das laufende Jahr aufzuheben und die erzielten Erträgnisse, Sollstellungen ca. 500.000 Euro, hiervon gezahlt ca. 370.000 Euro, zurückzuerstatten. Der Jahresabschluss des Jahres 2012 werde sich planerisch dadurch nicht verschlechtern, da die erzielten Steuererträgnisse im Übrigen das Minus der Übernachtungsabgabe decken. Nichtsdestotrotz müsse man eine Entscheidung hinsichtlich der zukünftigen Handhabung treffen, zumal die für das erste Quartal 2012 erfolgten Sollstellungen deutlich machen, dass auch die Übernachtungsabgabe nur für Privatübernachtung aus haushalterischer Sicht durchaus Sinn mache. Selbst wenn man unterstelle, dass lediglich ein Drittel aller Übernachtungen privat veranlasst sei, sei eine Ertragserwartung in Höhe von 700.000 Euro durchaus realistisch. Die Verwaltung werde diesen Weg vorschlagen und im kommenden November eine entsprechende Satzungsvorlage einbringen, natürlich in dem Bewusstsein, welche Streitigkeiten hier zu erwarten seien. Die Alternative der Fremdenverkehrsabgabe sei zwar die gerechteste Form der finanziellen Beteiligung, allerdings sei diese in der Praxis mittelfristig schlicht nicht leistbar. Klar sei, dass ein weiteres Loch von 700.000 Euro dem Haushalt nicht zugemutet werden dürfe.

Die Ertragspositionen unter dem Stichwort Gebühren und Beiträge oder Eintrittsgelder seien in den vergangenen Jahren in verschiedener Form neu gestaltet worden. Ihre Erhöhung liege an sich nahe, weil sich gerade hier die Aufwandssteigerung aus der Erhöhung der Personalkosten niederschlage. Hier sei jedoch zu beachten, dass Gebühren ihre natürliche Grenze an der Kostenhöhe der gebührenrelevanten Leistung haben und Gewinne zur Haushaltskonsolidierung nicht zulässig bzw. im Verlauf der folgenden drei Jahre auszuehren seien. Wenn in den nächsten zwei Jahren überhaupt mit einer Gebührenerhöhung zu rechnen sei, dann falle diese definitiv gering aus.

Im Übrigen habe man bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und sonstige ordentliche Aufwendungen eine Kürzung der vorhandenen Mittel um ca. 2,5 % vorgenommen, die Mittel für die von der gewoge verwalteten städtischen Wohnungen erfahren ebenfalls eine Reduzierung, weil die bisher veranschlagten Mittel schlicht nicht aufgebraucht wurden.

So seien nach dem bisherigen Buchungsstand die Positionen im Gesamtergebnisplan mehr als auskömmlich veranschlagt. Am Ende stehe ein Haushaltsplan, der wieder einmal eine Gratwanderung beschreibe und diesmal bereits den Fehltritt der Überschreitung der 5 %-Hürde beinhalte. Geschehe dies einmal mehr im Vor- oder Folgejahr, bedeute das Ende der haushalterischen Handlungsfähigkeit mit den Bedingungen, die bei den Stärkungspakt-Kommunen ablesbar seien. So sei die Hilfe des Landes mit zahlreichen, schmerzhaften Auflagen verknüpft, wie bspw. eine Grundsteuerhebesatzerhöhung von derzeit 495 auf 860 Punkte oder die Anhebung der Gewerbesteuerhebesätze auf bis zu 500 Punkte. Über kurz oder lang werde man wahrscheinlich gezwungen sein, das Thema der Steuererhöhungen, zumindest in gemäßigter Form, aufzugreifen, wenn man nicht die bestehenden Leistungsstrukturen in Frage stellen wolle. Dieser Druck erhöhe sich entsprechend mit jeder Entscheidung zu einem neuen Aufgabenbereich, egal ob Einzelhandlungsaufträge oder Projekte, und dem damit verbundenen zusätzlichen Aufwand.

Abschließend ließe sich sagen, dass sich die Finanzlage der öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen trotz aller Ertragsverbesserungen nicht entspannt habe. Zu stark sei die strukturelle Unterfinanzierung, die nicht nur die Liquidität, sondern jedwede finanzielle Belastung beinhalte. Weder eine Aufwandsreduzierung noch eine Ertragssteigerung, beides werde in der Zukunft nicht unbemerkt vonstatten gehen.

Die Stadtkämmerin bedankt sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die wie immer zuverlässig an ihrer Seite gestanden haben sowie bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der anderen Fachbereiche, die entsprechende Unterstützungsarbeit zum Haushaltsplanentwurf geleistet haben.

 

Der Oberbürgermeister dankt Stadtkämmerin Grehling für ihre Ausführungen. Der Kämmerei sei mit der Umstellungsphase auf das NKF eine zusätzliche Last auferlegt worden, indem der Zeitpunkt der Einbringung sukzessive nach vorne verlegt worden sei, um möglichst frühzeitig den Haushalt verabschieden zu können. Die Kämmerei habe solide Arbeit geleistet, für die auch er sich abschließend bedanken wolle.

 

(Die Rede der Stadtkämmerin zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.)

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Beschluss:

Der Rat der Stadt verweist den Haushaltsplanentwurf 2013 zur weiteren Beratung einstimmig an die zuständigen Gremien.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              Ablehnung:              Enthaltung:

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Anlagen

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