31.10.2012 - 8 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan - Rolle...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 31.10.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.
Herr Philipp von der CDU-BF teilt mit, dass die Vorbesprechungen zum Bebauungsplan stattgefunden haben und dem Beschlussvorschlag seitens der CDU-BF zugestimmt wird.
Herr Müller von der SPD-BF stellt fest, dass die Variante 2 deutlich gegenüber den ersten Entwürfen verkleinert worden ist. In diesen Entwürfen war die Möglichkeit gegeben an die Trierer Straße anzubinden und den entstehenden Verkehr auch wieder abzugeben. Eine Immobilienagentur wollte im Vorfeld das Gebiet erschließen, dies ist nicht mehr der Fall. Bei der gesamten Planung wurden die Bebauungspläne aus personellen Gründen an die Vorhabenträger abgegeben. Er zweifelt daran, dass der Bebauungsplan durch den städtischen Fachbereich zeitgemäß aufgestellt werden kann.
Beschluss (einstimmig):
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis,
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung Sicherung der Bauleitung zur Erschließung von Wohnbauland, sowie die Einleitung des Umlegungsverfahrens gem. § 45 ff. BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Rollefstraße/Trierer Straße zwischen Rollefstraße und der Trierer Straße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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83,4 kB
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1,3 MB
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966,5 kB
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