31.10.2012 - 4 Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Herrn Günther vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen und die Herren Meiners und Hahnbück vom Fachbereich Umwelt.

 

Herr Günther bittet die Bezirksvertretung um Verständnis für die kurze Zeit, die zur Bearbeitung der Unterlagen zur Verfügung stand.

 

Anschließend berichtet er über den aktuellen Verfahrensstand.

Nach der 2. Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung gab es aus der Bevölkerung insgesamt 80 Eingaben von Befürwortern und Gegnern der geplanten Flächen für Windkraftanlagen, die sich auf die Bereiche

- Gesundheit

- Erholungsfunktion/Tourismus/Immobilienpreise

- Artenschutz und

- einen Alternativstandort bezogen.

 

Außerdem wurden insg. 78 Behörden beteiligt, deren Stellungnahmen zu redaktionellen Anpassungen im Flächennutzungsplan geführt haben, z.B. einen Abstand von 300 m zum Naturschutzgebiet Vichtbachtal.

 

Der Vortrag steht als Anlage in Allris zur Verfügung.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne bedankt sich für den Vortrag.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Dr. Kurth-Lassay bestätigt Herr Meiners, dass die Anzahl der möglichen Windkraftanlagen unverändert bei 2 x 2 Anlagen im nördlichen Teil und 7 im südlichen Teil geblieben sei.

 

Herr Bezirksvertreter Rothe erkundigt sich nach der Gesamthöhe der Windkrafträder und der Berechnung des Schlagschattens sowie der daraus resultierenden Dauer der Abschaltung der Windkraftanlagen.

Herr Meiners erläutert die Zusammensetzung der Gesamthöhe der Anlagen und führt weiterhin aus, dass der Schlagschatten mit Hilfe von Computerprogrammen unter Einbeziehung von meteorologischen Mittelwerten berechnet werde. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind nicht mehr als 30 Minuten Schlagschatten pro Tag, aber max. 8 Stunden witterungsbedingte, reale Belastung im Jahr zumutbar.

 

Hiervon wären bei den geplanten Flächen nur einzelne Hofgebäude betroffen, im Nordraum 2 Stück. Im Genehmigungsverfahren der Windkraftanlagen wird der Betreiber in diesen Fällen zum Einbau einer Abschaltautomatik verpflichtet.

 

Herr Bezirksvertreter Werner sieht in der Vorlage keine wesentlichen Änderungen zu den bisherigen Plänen und sieht alle Fragen zu seiner Zufriedenheit beantwortet.

Die SPD-Fraktion unterstütze die Errichtung von Windkraftanlagen zur Herbeiführung der Energiewende grundsätzlich, sieht jedoch durch die in Vetschau-Butterweiden bereits stehenden Windkrafträder und die geplante Ausweisung der Fläche 1 für die Bürger in Vetschau eine zusätzliche  Belastung und lehne daher die Ausweisung der Teilfläche 1 für den Nordraum ab.

Herr Bezirksvertreter Werner stellt daher den Antrag, über die beiden geplanten Flächen getrennt abzustimmen.

 

Herr Bezirksvertreter Rothe kann sich dieser Meinung nicht anschließen.

Er sieht in der ausgewiesenen zweiten Fläche für den Bereich Vetschau keine wesentliche weitere Beeinträchtigung der Personen, die bereits belastet sind, und der Umgebung durch Sicht, Lärm oder Schlagschatten.

 

Herr Bezirksvertreter Dr. Kurth-Lassay kann sich den Ausführungen von Herrn Rothe anschließen. Auch er sieht keine zusätzliche Bürgerbelastung und hält eine Trennung nicht für sinnvoll.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne lässt über den Antrag der SPD-Fraktion auf getrennte Abstimmung der Teilflächen 1 und 2 im Teilabschnitt B abstimmen.

Der Antrag wird mit 6 Gegenstimmen abgelehnt.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Überarbeitung des gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen zur Kenntnis.

 

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 117 gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Anwendung von § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Im Änderungsplan wird die Darstellung der Konzentrationsfläche Nr. 2 des Teilabschnitt A – Münsterwald / B 258, entsprechend des 300 m Abstandes zum Naturschutzgebiet (NSG) Vichtbachtal, zurückgenommen.

 

Ferner empfiehlt sie dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen –  auf Basis des überarbeiteten gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen, in der so geänderten, vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Abstimmung: Mehrheitlich bei 5 Enthaltungen

 

 

 

 

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Anlagen

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