23.10.2012 - 4 Verkehrssicherungsmaßnahme im Frankenwäldchen

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Beratung

Herr Fleu berichtet nochmals ausführlich über den Ortstermin und verweist auf die dort vorgeschlagenen Maßnahmen, wonach nur ein Teil der Fläche sofort in Anspruch genommen werden soll. Nach ca. 4  -  5 Jahren erfolgt nach nochmaliger Prüfung der Rest der Maßnahme.

 

Herr Dr. Krämer führt aus, dass er mit dieser Vorgehensweise gut leben kann und teilt mit, dass alle betroffenen Hölzer bereits schon einmal auf Stock gesetzt worden sind.

 

Auf die Frage von Herrn Dr. Aletsee auf welcher Länge die Maßnahme durchzuführen ist, erwidert Herr Dr. Krämer,  dass der Abschnitt ca. 200 Meter lang ist. Es wird lediglich die Fläche in Anspruch genommen, um den Schutz der Schule zu gewährleisten. Es handelt sich vorwiegend um Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht, teilweise handelt es sich auch um Pflegemaßnahmen.

 

Herr Helmig führt aus, dass er sich der Meinung von Herrn Fleu anschließen kann.

 

Herr Fleu ergänzt, dass alles Holz zu entfernen ist, damit die Bodenvegetation nicht beeinträchtigt wird.

 

 

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat beschließt einstimmig, dass auf der gesamten Länge ca 50 % der Bäume im ersten Abschnitt auf den Stock gesetzt werden dürfen.     

 

Der Landschaftsbeirat beschließt weiterhin einstimmig, dass nach ca. 5 Jahren eine erneute Begehung stattzufinden hat, um prüfen zu können, ob weitere Bäume auf den Stock gesetzt werden müssen.

 

 

 

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