23.10.2012 - 5 Antrag auf Errichtung eines Bike-Parks am Dreil...

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Beratung

Herr Dr. Krämer trägt die beabsichtigte Maßnahme vor und zeigt einen Kurzfilm über die Sportart. Ferner stellt er den geplanten Standort vor.

 

Er führt aus, dass diese Trendsportart immer beliebter wird. Ferner ist das Querfeldeinfahren sehr gefährlich. Die Bevölkerung ist gegen das Mountain-Bike Fahren im Wald.

 

Vorgesehen ist ein Standort am Dreiländereck in einem Fichtenbestand auf einer Fläche von 2 bis 3 ha.

 

 

Herr Helmig führt aus, dass dieses geplante Gelände von deutscher Seite nur mit dem Rad erreichbar ist. Mit dem PKW kann dieser Standort nur von belgischer oder niederländischer Seite erricht werden.

 

Herr Fleu teilt mit, dass der beabsichtigte Standort bereits stark beansprucht wird. Es sind dort die „Grenzrouten“ und ein „Naturerlebnispfad“ vorhanden.

 

Herr Kirchübel führt aus, dass es nach den forstrechtlichen Bestimmungen ein Verbot gibt, wonach im Wald auf nicht zugelassenen Wegen Radfahren verboten ist. Dieses Verbot ist einzuhalten und zu kontrollieren. Wenn überhaupt ein Gelände hergerichtet werden soll, dann sollte eine alte Halde hergerichtet werden.

 

Herr Helmig teilt mit, dass eine Bündelung der Sportart sinnvoll ist. Zu prüfen ist jedoch die Standortfrage.

 

Herr Bernhardt führt aus, dass der Verein über einen Dachverband abgesichert sein muss.

 

Herr Kirchübel fordert die Prüfung von Alternativstandorten und schlägt das Gelände der ehemaligen Zeche Karl Friedrich vor. Herr Ratajczyk ergänzt, dass das Gelände des derzeit zu verfüllenden Steinbruchs in Walheim in die Prüfung mit einbezogen werden soll.

 

Frau Mahn teilt mit, dass sie für die Anlage am Dreiländerpunkt ist.

 

 

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat widerspricht mit 8 Ja – Stimmen bei 1 Nein – Stimme einer beabsichtigten Befreiung für eine auf zwei Jahre befristete Anlage nicht und stimmt dem Eingriff zu, wobei parallel die vorgeschlagenen möglichen Alternativstandorte „Zeche Karl Friedrich“ und „Steinbruch Walheim“ zu prüfen sind. 

  

 

 

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