13.11.2012 - 5 Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

              Herr K. erklärt, dass der Schwarzstorch in dem in Rede stehenden Gebiet mehrfach gesichtet worden sei. Futterstellen würden an verschiedenen Orten liegen. Deshalb müsse der Schwarzstorch die geplanten Windkraftanlagen durchfliegen. Herr K. fragt, wie der Schutz der Tiere gewährleistet werden soll. Herr Dr. Engels erklärt für die Verwaltung, dass Gutachter den Schwarzstorch kein einziges Mal hätten identifizieren können. Er erläutert die Situation aus Sicht der Verwaltung. Der Schwarzstorch sei von den Planungen nicht betroffen. Die Auswirkungen für die Population seien unbedenklich, auch wenn ein gewisses Restrisiko, dass ein Vogel einmal zu Tode kommen könnte, nicht gänzlich auszuschließen sei.

 

Herr Müller (FDP) fragt, ob man sich mit den NABU in Verbindung gesetzt habe, um Beobachtungsdaten zu erhalten, was von Herrn Engels bestätigt wird. Herr Krahe fragt noch einmal danach, wie die Tiere, mit Blick auf das notwendige Durchfliegen der Anlagen, geschützt werden sollen.

 

Herr Dr. Engels sagt, dass z. B. Rotmilane intelligent genug seien, sich beim Durchfliegen selbst gut zu schützen. Das Risiko sei als gering einzustufen.

 

Ein Bürger zitiert aus einem Gerichtsurteil des Aachener Verwaltungsgerichtes, welches den Bau von Windkraftanlagen verboten hat, weil diese ansonsten das Landschaftsbild massiv beeinträchtig hätten. Dies gelte seiner Meinung auch für den hier geplanten Standort. Er fragt nach, ob der Verwaltung das Urteil bekannt sei. Herr Meiners erklärt für die Verwaltung, dass das Urteil bekannt sei, sich auf die Eifel beziehen würde, und dass hier die Umstände gänzlich andere seien. Man habe hier eine rechtlich völlig andere Situation. Die geschilderten Fälle seien nicht vergleichbar. Man würde genau das machen, was das Land mit Blick auf eine Windpotenzialstudie vorschlägt. Man wolle verantwortungsvoll Umweltschutz betreiben. Dies habe man mit dem vorliegenden Planungskonzept erreicht. Der Steuerzahler zahle an solchen Anlagen nichts. Windenergie sei eine wirtschaftliche Technik. Herr Engels ergänzt, dass das Vogelschlagrisiko bei Windkraftanlagen bei etwa sieben pro Anlage läge. Damit sei es relativ gering.

 

Anschließend wurden weitere Aspekte des Baus von Windkraftanlagen zum Teil kontrovers diskutiert.

 

Ein Bürger stellt eine Frage zum Thema “Stromnutzung und Strompreise”. Herr Meiners führt aus, dass die Kosten für Strom bei Weitem nicht so stark angestiegen seien, wie Kosten für andere Energieträger. Herr Müller (FDP) fragt nach dem Flächenverbrauch im Münsterwald, dazu lägen bis heute keine Informationen vor. Der Rat könne ohne diese Informationen doch nicht entscheiden, dies sei absurd, zumal man als Mitglied des Rates dann die Auswirkungen gar nicht kennen könne. Das Verfahren hier sei im Übrigen nicht vorbildhaft.

 

Herr Dr. Otten (CDU) widerspricht Herrn Müller und erklärt, dass das Verfahren hier zeigen würde, wie es laufen müsse. Herr März (SPD) will den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und will den Beschluss  um folgenden Satz erweitert wissen: “Das Bürgerforum empfiehlt dem Rat im Teilabschnitt B die Fläche 1 aus den Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen herauszunehmen.

 

Herr Jahn (Grüne) erklärt, wenn man die Energiewende vollziehen wolle, brauche man mehr Windkraftanlagen, auch in Aachen. Man wolle sich nicht verstecken und sagen, dass dies woanders gemacht werden soll. Herr Jahn lobt die Verwaltung für die kompetente und umfassende Bearbeitung dieses Themas.

 

Herr Deumens (Linke) lobt die Verwaltung ebenfalls für die sehr gute Arbeit bei diesem Thema.

 

Frau Keller (SPD) sagt, dass man den Abwägungsprozess auf der Basis der vorliegenden Informationen gut führen konnte. Man freue sich darüber, dass “wir als Stadt in Sachen Stromversorgung ein Stück autark würden.”

 

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Beschluss:

 

Das Bürgerforum nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Bearbeitung des gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig bei einer Enthaltung

 

Die von Herrn März für die SPD beantragte Erweiterung des Beschlussvorschlages wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

 

 

6              Mitteilungen

Keine

 

 

7              Verschiedenes

Es liegt nichts vor.

 

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