15.11.2012 - 25 Rosstraße von Guaitastraße / Stephanstraße bis ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss beschließt vorbehaltlich des rechtzeitigen Inkrafttretens der am 24.10.2012 durch den Rat der Stadt Aachen beschlossenen Einzelsatzung die Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage Rosstraße von Guaitastraße / Stephanstraße bis Stromgasse zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen. Die Heranziehung erfolgt nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) sowie der betreffenden Einzelsatzung („Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Rosstraße“ von Guaitastraße / Stephanstraße bis Stromgasse (Fußgängerstraße)“).

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2675&TOLFDNR=54150&selfaction=print