15.11.2012 - 8 Einrichtung der Bewohnerparkzone 'N' (Nizzaallee)

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Der Vorsitzende, Herr Jahn, erklärt sich zum TOP befangen, übergibt die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter, Herrn Servos, und nimmt im Zuschauerraum Platz.

 

Für die Verwaltung entschuldigt Herr U.Müller die fehlerhafte Bezeichnung im Beschlussentwurf in Bezug auf die Nutzung von Cambio-Fahrzeugen. Eine Sonderparkberechtigung sollten Hauptwohnsitzler erhalten, die Mitglied einer Carsharing-Organisation sind. Darüber hinaus sei in der Vorlage lediglich eine Höhe der Parkgebühren gemäß Tarifzone 2 (außerhalb des Alleenrings bis Stadtgrenze) beschrieben worden. Abweichend davon werde die Ludwigsallee als Bestandteil des Alleenringes der Tarifzone 1 zugeordnet.

Bereits im Vorfeld der Planung sei angeregt worden, die Nebenfahrbahn der Roermonder Straße (nördlicher Quadrant) vom derzeitigen Plangebiet "K" in den neuen Bewohnerparkbereich "N" zu verlagern. Dieser Vorschlag sei von der Verwaltung mit der Vorlage aufgegriffen worden. Bei der gut besuchten Bürgerinformationsveranstaltung am 24.04.2012 seien die Ergebnisse der Parkraumerhebung und ein Planungsentwurf vorgestellt worden. In diesem Zusammenhang sei über die Einführung eines Tagestickets, die Bewirtschaftungszeiten von montags bis samstags, 9 h bis 21 h, und verschiedene Änderungen der Parkordnung diskutiert worden. Darüber hinaus habe die Bezirksvertretung Aachen-Mitte in ihrer letzten Sitzung über die Zusammenlegung der Parkbereiche "N" und "K" diskutiert. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, die eine maximale Ausdehnung der Parkbereiche vorgeben, müsse jedoch auf eine Zusammenlegung verzichtet werden. Lediglich die Umwandlung im Bereich der Nebenfahrbahn Roermonder Straße von "K" zu "N" solle umgesetzt werden. Auch in diesem Bereich sei eine eindeutige Zuordnung zu einem Parkbereich erforderlich. Der Vergleich mit dem Parkbereich "G/L" könne nicht herangezogen werden, da es sich auch dort lediglich um einen Parkbereich handele, der aufgrund der besonderen städtebaulichen Struktur aus zwei früheren Bereichen zusammengefasst worden sei.

Da die Verwaltungsvorschriften zu § 45 der StVO bereits heute die Erteilung von Bewohnerparkausweisen für Mitglieder von Carsharing-Organisationen vorsähen, müsse dieser Berechtigtenkreis in den Beschluss mit einbezogen werden.

 

Als Mitglied der CDU-Fraktion klärt Herr Lindemann über ein Missverständnis in Bezug auf die verschiedenen Querschnittsdarstellungen zur Nizzaallee auf.

 

Für die SPD-Fraktion ergreift Herr März das Wort und begrüßt die Einführung des Bewohnerparkens im Bereich der Nizzaallee, zumal dort in Kürze neue Gebäude fertig gestellt würden. Aufgrund der Einbahnstraßenregelungen sei es in dem Viertel kompliziert, einen geeigneten Abstellplatz in der Nähe der Wohnung zu finden. Daher sollten die Bereich "K" und "N" miteinander kombiniert werden. In Bezug auf Carsharing solle die Verwaltung prüfen, ob ein in Düsseldorf praktiziertes Verfahren angewendet werden könne. Demnach würde in der Landeshauptstadt eine jährliche Gebühr in Höhe von 800 € pro Carsharing-Fahrzeug erhoben und damit gleichzeitig das Parken im gesamten Stadtgebiet ohne eine Reservierung zugelassen. Der Punkt 10.d) des Beschlussvorschlages solle zunächst zurückgestellt werden. Für den Bereich der kleinen Nizzaallee habe die SPD-Fraktion einen Ratsantrag gestellt, der auf die Verbreiterung der Fahrbahn zur Gewährleistung des beidseitigen Parkens abzielt. Ansonsten solle das Parken im Bereich der Baumscheiben und Grünflächen in Zukunft unterbunden werden.

 

Als Mitglied der Fraktion Grüne bemerkt Frau Jantzen, dass die Mitglieder von Carsharing-Organisationen Anwohner sein müssten, um in den Genuss des Parkprivilegs zu gelangen.

 

Demgegenüber vertritt Herr Blum von der FDP die Auffassung, dass es sich bei Cambio um ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit Gewinnabsicht handele und daher eine Privilegierung nicht hingenommen werden könne. Demgegenüber sollten die Auszubildenden mit den Studierenden gleichgestellt werden.

 

Für die Verwaltung betont Herr Müller, dass die Bewohnerparkausweise nicht nur für Cambio-Kunden sondern gleichermaßen auch für die Kunden anderer Carsharing-Organisationen, wie z.B. Flinkster, ausgestellt würden. Dies sei auf die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung zurückzuführen. Die Einführung eines Tagestickets sei noch nicht Bestandteil des Beschlussvorschlages für den Bewohnerparkbereich N, da diese Regelung noch nicht in der Parkgebührenordnung etabliert sei. Das Düsseldorfer System der Privilegierung von Carsharing-Organisationen entspreche nicht der Aachener Variante, weil es keine festen Stationen vorsehe. Die Einbeziehung von Auszubildenden in eine Sonderregelung werde von der Verwaltung nicht befürwortet, da lediglich in Aachen Studierende in den Genuss kommen, für ein auf die Eltern zugelassenes Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis zu erhalten. Im Gegenzug leiste diese Personengruppe mit dem Semesterticket einen erheblichen Beitrag zu einer anderen Mobilität.

 

Von Seiten der Verwaltung wird darüber hinaus klargestellt, dass die Mitglieder von Carsharing-Organisationen aufgrund der aktuellen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung einen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises haben. Dementsprechend seien bereits eingegangene Anträge positiv beschieden worden. Das behördliche Ermessen sei in diesem Punkt durch die Vorgabe des Bundesverkehrsministeriums gebunden worden. Insoweit sei die Klarstellung im Beschluss lediglich von deklaratorischer Bedeutung.

 

Der Vertreter des Integrationsrates, Herr Licitra, berichtet über eine Bodenverdichtung in den Grünflächen im Umfeld der Nizzaallee und fordert, diese zukünftig von Fahrzeugen freizuhalten.

 

Als Mitglied der CDU-Fraktion sieht Herr Janßen keine Bevorzugung von Carsharing-Nutzern, da diese ebenfalls mit Hauptwohnsitz gemeldet sein müssten und lediglich für ihren Parkbereich einen Ausweis für 30 € Jahresgebühr erhielten.

 

Herr Ferrari verweist auf die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, wonach für die Straßen mit bezirklicher Zuständigkeit bereits ein Beschluss gefasst worden sei.

 

Herr März stellt fest, dass sich durch die Diskussion seine Anregung zu Punkt 10 d) des Beschlussentwurfes aufgeklärte hätte. Lediglich die Ungleichbehandlung von Auszubildenden und Studierenden bleibe offen. Außerdem sei die Durchführung einer zweiten Bürgerinformationsveranstaltung sinnvoll, um die Betroffenen über die konkrete Ausgestaltung des Bewohnerparkens in Kenntnis zu setzen. Ansonsten habe die Verwaltungsvorlage alle wesentlichen Themen aufgegriffen.

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:

 

1.Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich "N" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.

 

2.Im Bewohnerparkbereich "N" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "N" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

Die Straßen

Försterstraße

Kupferstraße (bis Ende Bebauung)

Lousbergstraße

Nizzaallee

Rütscher Straße

Theresienstraße

Weyhestraße

werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert.

Die Parkstände auf der Ludwigsallee (zwischen Salvatorstraße und Roermonder Straße) und

Roermonder Straße (zwischen Ludwigsallee und Rütscher Straße)

werden mit Positivbeschilderung (StVO Z. 314) versehen.

 

3.Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet.

 

4.  Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 9:00 bis 21:00 Uhr festgesetzt.

 

5.Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

 

6.Die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "N" soll schnellstmöglich erfolgen.

 

7.Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.

 

8.Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert.

 

9.  Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.

 

10. Dem Rat wird empfohlen, die Sonderparkberechtigung für:

a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz,

b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,

c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird

d)Hauptwohnsitzler, die Mitglied einer Carsharing-Organisationen sind, für deutlich erkennbare Fahrzeuge dieser Organisation.

zu beschließen.

 

11.Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2675&TOLFDNR=54169&selfaction=print