08.11.2012 - 4 Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Hermanns erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung und stellt das Ergebnis des Abwägungsprozesses dar.

 

Für die FDP-Fraktion kündigt Herr Blum an, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen werde. Auch wenn die Verwaltung zahlreiche positive Gutachten vorgelegt habe, teile man die kritische Einstellung der Umweltverbände hinsichtlich der Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten. Auch das Positionspapier „Windkraft über Wald“ des Bundesamtes für Naturschutz komme zu dem Schluss, dass es noch zu wenig Kenntnis über die Langzeitwirkungen von Windkraftanlagen zum Beispiel auf den Vogelzug, aber auch auf seltene und gefährdete Tierarten habe. Bei einer Gesamtabwägung der Belange von Mensch, Natur und Umwelt komme seine Fraktion zu dem Schluss, dass die vorliegende Flächennutzungsplanänderung abzulehnen sei.

 

Für die Fraktion Die Linke betont Herr Müller die Verantwortung der Stadt Aachen, ihren Beitrag zur dringend erforderlichen und von der Mehrheit der Bürger auch gewünschten Energiewende zu leisten. Die Förderung von regenerativen Energien auch auf Aachener Stadtgebiet müsse in diesen Gesamtzusammenhang gestellt werden, durch weitere Untätigkeit und die fortgesetzte Nutzung von fossilen Brennstoffen könne die Energiefrage auf Dauer nicht gelöst werden. Leider sei es offensichtlich nicht möglich, zu einem 100%igen Konsens hinsichtlich der Standorte zu kommen, aber die von der Verwaltung vorgelegte Abwägung, mit der man sich intensiv befasst habe, habe sich als schlüssig und nachvollziehbar erwiesen. Seine Fraktion werde der Flächenutzungsplanänderung daher zustimmen.

 

Für die SPD-Fraktion legt Herr Plum dar, dass man grundsätzlich den Ausbau von Windkraft auf Aachener Stadtgebiet unterstütze. Hinsichtlich der von der Verwaltung vorgelegten Planung sei man jedoch der Auffassung, dass die Flächen im Aachener Norden aus dem Verfahren heraus genommen werden sollten. Die Bürger in diesem Bereich seien bereits stark belastet, dazu sei bei einer Realisierung dieser Standorte zukünftig noch eine nicht unerhebliche Schlagschattenproblematik zu befürchten. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds sei nach Auffassung seiner Fraktion im Norden deutlich stärker als bei den Standorten im Süden, zudem bestätige auch der Umweltbericht zu erwartende negative Auswirkungen auf Zug- und Rastvögel. Aus diesen Gründen stelle er den Antrag, die Flächen B1/ B2 im Aachener Norden aus dem Änderungsverfahren heraus zu nehmen.

 

Für die Fraktion der Grünen signalisiert Herr Rau Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung. Mit dieser Flächennutzungsplanänderung schaffe man die Voraussetzungen zur Realisierung eines ambitionierten Beitrags der Stadt zum Ausbau der regenerativen Energien. Die Verwaltung habe ein komplexes Thema sehr gut aufgearbeitet und dargestellt. Das gesamte Stadtgebiet sei akribisch nach geeigneten Flächen abgesucht worden und auch wenn man die Einwände der Bürger zum Beispiel zur Veränderung des Landschaftsbildes teilweise verstehen könne, halte man die vorgeschlagenen Flächen in der Gesamtabwägung jedoch für vertretbar.

 

Für die CDU-Fraktion schließt sich Frau Schlick den Ausführungen von Herrn Rau an. Auch ihre Fraktion unterstütze den Ausbau von Windkraft und mit dem jetzt vorliegenden Flächennutzungsplanentwurf sehe man eine langfristige Grundlage für die zukünftige gesamträumliche Planung in Aachen.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Schlick und die Herren Blum, Müller, Plum und Rau sowie seitens der Verwaltung Frau Hermanns, Frau Nacken und Herr Wieczorek beteiligen, bedankt sich Herr Baal bei der Verwaltung für die qualitativ hochwertige Arbeit in diesem verfahren und stellt zunächst den Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion auf Streichung der Flächen B!/ B“ im Aachener Norden wird bei 7 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Überarbeitung des gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt zur Kenntnis.

 

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 117 gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Anwendung von § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Im Änderungsplan wird die Darstellung der Konzentrationsfläche Nr. 2  des Teilabschnitt A – Münsterwald / B 258, entsprechend des 300 m Abstandes zum Naturschutzgebiet (NSG) Vichtbachtal, zurückgenommen.

 

Ferner empfiehlt er dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen –  auf Basis des überarbeiteten gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen in der so geänderten, vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion

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