08.11.2012 - 15 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan - Rolle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Rau erläutert Frau Ohlmann, dass eventuell durch den vorhandenen Bauernhof mit Tierhaltung ausgelöste Probleme im Umweltbericht betrachtet werden müssten.

 

Für die SPD-Fraktion nimmt Herr Plum Bezug auf die bisherigen Beratungen zu diesem Bereich und regt nochmals an, das Bebiet Richtung Trierer Straße im weiteren Verfahren in die Planung einzubeziehen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung – Sicherung der Bauleitplanung zur Erschließung von Wohnbauland, sowie die Einleitung des Umlegungsverfahrens gem. § 45 ff. BauGB-

die Aufstellung des Bebauungsplanes –Rollefstraße/Trierer Straße-  zwischen Rollefstraße und der Trierer Straße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand.

 

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Umlegung gem. § 45 ff. BauGB anzuordnen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2677&TOLFDNR=53852&selfaction=print