11.12.2012 - 5 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kin...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die derzeitige Sachlage im Bereich der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII wird von Herrn Krosch an Hand einer PowerPoint-Präsentation erläutert. Die Präsentation ist der Niederschrift in der Anlage beigefügt.

 

Ergänzend hierzu berichtet Herr Tillmanns aus der Sitzung des Koordinierungskreises Jugendhilfe/Schule vom 04.12.2012. Wenn die genannten Urteile weiterhin Bestand haben, sind im Bereich der Hilfen zur Erziehung erhebliche Planungsschwierigkeiten zu erwarten.

 

Frau Scheidt fordert für die Kosten der Inklusion die Unterstützung des Landes und des Landschaftsverbandes ein.

 

Herr Greuel informiert in diesem Zusammenhang, dass das Land erhebliche Mittel für zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung stellt. Poollösungen sind bislang im Bereich der Integrationshelfer nicht möglich, da es sich um Individualrecht handelt. Die öffentlichen Schulen sind fast immer in der Lage, die Bedürfnisse abzudecken.

 

Frau Münich weist darauf hin, dass mit einer Ausgabensteigerung in der Jugendhilfe durch die inklusive Beschulung zu rechnen ist.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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