05.12.2012 - 13 Seffenter WegPlanung im Rahmen der Integration ...

Beschluss:
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Beratung

Frau Mans erläutert die Planung zum Seffenter Weg. Aus Sicht der ASEAG nimmt Herr Paetz Stellung.

 

Die Fragen von Frau Diepelt bezüglich Treppenaufgang im Tunnel, Umbau Republikplatz und Bereich Westbahnhof sowie Verzicht auf die Mittelinsel werden zur Beantwortung an die Verwaltung gegeben.

 

Zu den Fragen von Herrn Lindemann, wo die Regelung Tempo-30-Zonen ohne rechts vor links in der Straßenverkehrsordnung steht, und Herrn Deloie, warum im Seffenter Weg kein Streckengebot eingerichtet wird, teilt die Verwaltung folgendes mit:

 

Regelung Tempo-30-Zonen ohne rechts vor links :

 

„In den Verwaltungsvorschriften zu § 45 der StVO steht unter XI. Tempo-30-Zonen bei Nr. 3 b), dass in Tempo-30-Zonen die Vorfahrt durch Zeichen 301 (Vorrang) statt Rechts-vor-Links angeordnet werden kann, „wo es die Verkehrssicherheit wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs erfordern.“

 

Einrichtung Streckengebot:

 

„Für ein Streckengebot muss eine besondere Situation bzw. Gefahrenlage laut StVO vorhanden sein (z.B. Kita/Schule/Altenheim oder Unfallhäufung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung). Eine solche Situation besteht hier nicht.“

 

Es wird kein Beschluss gefasst.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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