05.12.2012 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Herr M. stellt folgende Frage zu TOP 7:

 

Es ist mir unbegreiflich, dass das Parken in der Straße „Am Lütterbüschgen“ an dieser Stelle 25 Jahre erlaubt war. Warum werden die Argumente der Anwohner nicht so akzeptiert wie in unserem  Schreiben vom 30.10.2012 dargestellt?

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne weist zunächst darauf hin, dass in verkehrsberuhigten Zonen das Parken immer nur auf den besonders ausgewiesenen Flächen erlaubt war.

 

Frau Bezirksamtsleiterin Moritz führt aus, dass die erforderliche Breite für die Anlage eines Parkplatzes  zwei Meter beträgt. In der Straße „Am Lütterbüschgen“ sei daher die verbleibende Restfahrbahnbreite für Müllabfuhr und Feuerwehr zu gering.

 

Herr M. entgegnet, dass die Aussage zwar rechtlich zutreffend sei, aber nach Meinung der Anwohner die verbleibende Breite für die Fahrzeuge der Müllabfuhr tatsächlich ausreichen würde. Die Parksituation in der Straße sei unbefriedigend, zwei Parkplätze seien durch eine nachträgliche Baumaßnahme zusätzlich  weggefallen.

Herr M. bittet um einen Ortstermin zum Zeitpunkt der Müllabfuhr.

 

 

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