27.08.2012 - 4 I. Änderung Bebauungsplan Nr. 800 - Grenzübersc...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Ohlmann vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen verweist auf die zusätzlich als Tischvorlage verteilten fristgerecht eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung. Diese weisen

keine neuen Aspekte zur Bebauungsplanänderung auf. Frau Ohlmann geht besonders auf die Eingabe des

NABU und der Stellungnahme der Verwaltung dazu ein und erläutert darüber hinaus die Stellungnahmen zu den übrigen Eingaben.

Bezüglich des Bahntrassenverlaufs informiert Frau Ohlmann darüber, dass die mögliche Ostvariante außerhalb des Gewerbegebiets zwischenzeitlich in einem Quick-San-Verfahren untersucht wurde mit dem Ergebnis, dass diese Variante kostengünstiger sei als die Westvariante. Alle Beteiligten, auch der AVV und der NVR, sind sich einig, dass die Ostvariante weiter geprüft werden soll.

 

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn bittet die Verwaltung bei der Ostvariante zu prüfen, ob durch eine Bahntrassenverlagerung Richtung Osten ein Störfaktor für die Windkraft entsteht. Frau Ohlmann erklärt hierzu, dass u.a. dieser Aspekt im Rahmen der weiteren Schritte untersucht wird.

Herr Bezirksvertreter Rothe begrüßt die Ostvariante. Bezüglich der nicht erfolgten Stellungnahme der

Niederlande zum Bergbau in diesem Gebiet fragt er nach, ob hier von Gefahren auszugehen sei.

Frau Ohlmann erläutert hierzu, dass die Stellungnahme des EBV unproblematisch sei. Bereits in der Stellungnahme der Niederlande im Rahmen der Aufstellung des Bebbauungsplans gab es keine Erkenntnisse, die sich auf den Bebauungsplan ausgewirkt haben.

 

 

Es ergeht folgender Beschluss:

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung über das Er­gebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Abstimmung: einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2733&TOLFDNR=52538&selfaction=print