23.10.2012 - 8 Sachstandsbericht zur Thematik unbegleiteter mi...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

 Auf Nachfrage von Frau Ambadar in Bezug auf die Altersbestimmung eingereister  Flüchtlinge erläutert Herr Ebbertz (FB 45), dass als Methode zur Altersbestimmung keine Röntgenaufnahmen getätigt werden, da die Bundesärztekammer dies ablehnt. Die Jugendlichen gelten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als minderjährig.

 

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Beschluss:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage