15.11.2012 - 3 Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Der Bezirksvertretung liegt hierzu eine sehr umfangreiche Verwaltungsvorlage vor. Frau Hermanns präsentiert das Ergebnis des Abwägungsprozesses für die Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen und die geänderten Teilabschnitte. Sie stellt die Empfehlungen an den Rat der Stadt vor. Im Anschluss an den Ratsbeschluss erfolgt die Vorlage der gesamten Unterlagen an die Bezirksregierung.

 

Die CDU-BF bedankt sich zunächst bei der Verwaltung für die nochmalige Vorstellung der Pläne. Sie zeigt sich stolz darauf, dass sie in der Debatte am 14.03.2012 als einzige Fraktion der Windenergieanlagen im Münsterwald nicht zugestimmt hat, sondern weitere Untersuchungen gefordert und sie sich damit im Gegensatz zu anderen politischen Parteien sehr sensibel für die Belange der Bürger gezeigt hat.

 

Sie weist aus ihrer Sicht darauf hin, dass der damalige Beschluss in der heutigen Verwaltungsvorlage falsch angeführt wird. Richtig lautet der Beschluss unter Berücksichtigung der Ergänzung in der Sitzung vom 30.05.2012, dass weitere Untersuchungen in einem Zeitraum von einem Jahr durchzuführen sind. Diese angemahnten Untersuchungen betrafen vor allem die Großvögel Schwarzstorch und Milan, weil sich die CDU-BF hier kritisch mit den damals schon vorhandenen Bedenken der Bürger auseinandergesetzt hat. Das nunmehr durchgeführte ergänzende Gutachten bestätigt diese Einstellung als richtig.

 

In der heutigen Sitzung ist erneut über die Verwaltungsvorlage, erweitert durch eine Vielzahl von Gutachten, Stellungnahmen und Eingaben, zu beraten und zu entscheiden. Die CDU-BF führt weiter aus, einzelne Bürger hätten die Beratung leichter machen können, indem sie nicht vielfache Schreiben an die Verwaltung gerichtet, sondern ihre jeweiligen Bedenken in einem Schreiben zusammengefasst hätten. Manche Eingaben von Bürgern und Kommunen scheinen aber auch nach dem Motto des „St.-Florian-Prinzips“ geschrieben worden zu sein: Energiewende ja, aber nicht vor meiner Haustüre.

 

Zu einigen fachbezogenen Themen kann man von einem Bezirksvertreter kein fundiertes Urteil erwarten, weil dies das Fachwissen von Sachverständigen voraussetzen würde. Insoweit kann eine politische Entscheidung letztendlich nur unter Berücksichtigung der vorgegebenen Gesetze und Erlasse etc. Beachtung finden.

 

Die CDU-BF bedauert, dass die Vorlage bereits jetzt zur Entscheidung vorliegt, weil auf dem Energiegipfel von Bund und Ländern in Weimar Anfang November beschlossen wurde, ein national abgestimmtes Konzept kurzfristig zu erarbeiten. Es wurde nämlich erkannt, wenn jedes Land und jede Kommune eigene Pläne erstellt, man zu teuren Preisen viel mehr Energie erhält als man braucht und speichern kann. Daher sollte man in Aachen eigentlich auf das national abgestimmte Konzept warten.

 

 

Es gibt jedoch auch Bürger, die das Vorgehen der Stadt für vermeidbar halten, weil die Bemühungen der Stadt nicht auf den Ausbau, sondern auf die Einschränkung der Windenergienutzung zielten, da das Bundesrecht weitere Flächen in Aachen als zulässig erklären würde. Siehe hierzu die Eingabe Nr. 45, Anlage I, Seite 1 – 3, Fußnote.

 

Für die CDU-BF ist es merkwürdig, wenn sich die SPD-BF in der Bezirksvertretung Laurensberg für die Windenergie ausspricht, aber nicht vor der eigenen Haustüre. Noch merkwürdiger ist ihr das Verhalten der Grünen. Die CDU-BF erinnert, dass alle Stellungnahmen des BUND oder des NABU oder des Landschaftsbeirates inhaltlich übernommen wurden als es darum ging, die Vennbahntrasse von Kornelimünster nach Walheim weiterzubauen bzw. zu verhindern.

 

Die CDU-BF zitiert Stellungnahmen des BUND und des NABU gegen die Windkraftkonzentrationsflächen, die bei den Grünen jetzt keinen Niederschlag finden; auch die ablehnende Haltung des Landschaftsbeirates und des Eifelvereins wird einfach missachtet.

 

Was die CDU-BF aber vor Jahren beim Weiterbau der Vennbahntrasse verfolgt hat, nämlich Natur und Menschheit in Einklang zu bringen, will sie auch hier im Münsterwald erreichen. Es ist für die Natur, die Energiewende herbeizuführen, und hierfür müssen Opfer erbracht werden. Deshalb hat sie sich der äußerst schwierigen Abwägung dafür entschieden, dem Verwaltungsvorschlag zuzustimmen.

 

Sie verdeutlicht, dass nur diese Entscheidung den Rechtsweg eröffnet, sodass Bürger, Verbände den Klageweg beschreiten können. Bei einer weiteren Verschiebung der Angelegenheit wäre dies nicht möglich.

 

Die CDU-BF möchte von hier, nämlich jetzt und heute, eine Initiative begründen und den Stadtrat bitten, dies auch entsprechend wie folgt umzusetzen.

 

Die Windenergieanlagen und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen vielfältiger Art im Münsterwald und anderswo sollen nicht dazu dienen, das Stadtsäckel zu füllen, sondern die Energiewende herbeizuführen. Wir haben schon eine Verteuerung des Haushaltsstroms erfahren müssen und werden -  z. B. nach dem von der Initiative Neue soziale Marktwirtschaft in Auftrag gegebenen Gutachten – weitere Erhöhungen des EEG-Zuschlages auf bis zu 7 Cent zu befürchten haben.

 

Es gibt bei uns in der Gesellschaft Menschen, die einen solchen Schicksalsschlag erlitten haben, dass sie der sozialen Hilfe des Staates bedürfen, die dieser als sog. Existenzminimum leistet. Durch die Erhöhungen der Strompreise werden diese Menschen jedoch unter das sog. Existenzminimum gedrückt, also in Armut.

 

 

Deshalb möchte die CDU als christlich soziale Partei, dass der Stadtrat die Einnahmen aus den Pacht- und ggf. Gewerbesteuererlösen dazu zweckbestimmt verwendet, diesen Menschen die Stromerhöhungen auszugleichen. Hierzu wirbt die CDU-BF um Zustimmung bei allen anderen Fraktionen.

 

Die SPD-BF bedankt sich bei der Verwaltung für den guten Abwägungsprozess in der Sache. Die SPD in Aachen und in der Bezirksvertretung bekennt sich zu den nationalen und internationalen Vereinbarungen und den Zielen zum Schutz des Weltklimas. Werden diese Ziele nicht eingehalten und insbesondere der CO²-Ausstoß nicht drastisch reduziert, dann drohen noch gigantischere Umweltkatastrophen als wir sie bisher schon erleben mussten und Millionen Menschen wird die Lebensgrundlage komplett entzogen. Die Bundesregierung hat das Ziel vorgegeben, bis 2020 soll der Anteil der regenerativen Energie auf 30 % und bis 2050 gar auf 50 % erhöht werden. Neben dem Umweltaspekt geht es aber auch um unsere künftige Energieversorgung. Wir brauchen die Windkraft auch, um diese – trotz Wegfall der Atomenergie – aufrecht erhalten zu können. Diese Herausforderungen können nicht alleine von Bund und Land gelöst werden, sondern hierzu bedarf es auch eines Umsteuerns auf lokaler Ebene. Damit die schlimmsten Szenarien nicht eintreten, brauchen wir möglichst schnell und möglichst viel regenerative Energie.

 

Die SPD-BF führt weiter aus, die Windkraft ist eine Form der regenerativen Energien, die nahezu immissionsfrei saubere Energie erzeugen kann. Hierzu müssen selbstverständlich an den vorgesehenen Standorten vor einem Baubeschluss sämtliche Vor- und Nachteile sowie mögliche Gefährdungen für Mensch und Umwelt aufgezeigt, geprüft und gegeneinander abgewogen werden. Dem ist die Verwaltung durch die erneute Offenlage, weiterer Gutachten und das Abwägen aller öffentlichen und privaten Einwände in diesem Fall umfassend nachgekommen.

 

Sie weist dennoch darauf hin, diese moderne Form der Windkraftanlagen sind industrielle Zweckbauten, über deren Ästhetik man nicht streiten braucht. Auch die erforderliche Befeuerung der Flügel und Masten ist sicherlich nicht schön und sicherlich gewöhnungsbedürftig. Wenn es möglich ist, sollte man solche Windkraftanlagen nur weit ab von menschlichen Siedlungen und entsprechender Windhäufigkeit errichten, was aber leider in unserem dicht besiedelten Land nicht machbar ist, wie uns Experten nachgewiesen haben. Sollen daher die vorgenannten Ziele erreicht werden, so kommt man nicht umhin, solche Anlagen auch in unseren Wäldern zu errichten, was auch der Leiter des Forstamtes bestätigt hat. Auch für die SPD-BF sind die Anlagen landschaftsästhetisch nicht schön und insoweit kann sie den Argumenten der Bürgerinitiative folgen, aber die Maßnahmen sind erforderlich.

 

Die SPD-BF begrüßt es, dass entgegen der Ursprungsplanung die Konzentrationsfläche 2 des Teilabschnittes A mit Rücksicht auf das NSG Vichtbachtal reduziert werden soll. Sie bedauert, dass die Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde Roetgen nicht funktioniert hat, sieht aber deren schutzwürdige Interessen durch das Vorhaben im Münsterwald nicht tangiert.

 

Sie weist darauf hin, dass in dem betroffenen Waldabschnitt kein hochwertiger Wald, sondern lediglich Fichtenbestand derzeit vorhanden ist. Unter Beachtung der Belange der Zugvögel und vorbeugenden Maßnahmen gegen evtl. von den Rotorblättern ausgehendem Eiswurf und unter Abwägung aller Vor- und Nachteile sind die Bedenken gegen die Windkraftanlagen nicht so groß. Die SPD-BF wird daher dem Verwaltungsvorschlag folgen.

 

Nachdem die SPD-BF hinsichtlich des an den Stadtrat gerichteten Vorschlages der CDU-BF ausführt, dass solche Vorschläge nicht im Stadtrat, sondern nur bundesweit beschlossen werden können, beantragt sie abschließend eine getrennte, auf die Windkraftanlagen im Münsterwald beschränkte Abstimmung.

 

Frau Opitz führt aus, sie kann dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen und findet sich mit dieser Einschätzung in guter Gesellschaft. Sowohl der NABU als auch der BUND haben sich kritisch bzw. ablehnend zu den Windkraftanlagen im Waldgebiet geäußert. Selbst der Landschaftsbeirat empfahl mehrheitlich in seiner Sitzung am 12.03.2012, die vorgesehenen Konzentrationsflächen im Münsterwald nicht weiter zu verfolgen, u. a. aus Gründen des besonderen Artenschutzes für Großvögel wie auch aus Gründen des unzureichenden artenschutzrechtlichen Gutachtens. Zuletzt beschloss die Bezirksvertretung mehrheitlich dem Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen.

 

Für Frau Opitz hat jahrelang eine geschützte Tierart, der Feldhamster, den keiner gesehen hat, für die Verhinderung eines Gewerbegebietes in Aachen gesorgt. Im Münsterwald ist dies anders. Hier leben zahlreiche geschützte Tierarten wie Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu, Wildkatze und mehrere Fledermausarten. Tierarten, die nicht nur gefährdet sind, sondern auf der Roten Liste stehen. Kranichzüge überfliegen zweimal im Jahr das Gebiet – man kann sie nicht nur sehen, sondern auch hören. Am Rande des Münsterwaldes haben ziehende Kraniche einen Rastplatz. Für diese Vögel stellen Windkraftanlagen Todesfallen dar. Die Liste der seltenen bzw. stark gefährdeten Vogelarten ist damit nicht zu Ende; Waldlaubsänger, Baumpieper, Fitis, Kuckkuck, Waldschnepfe, Kleinspecht, Schwarzspecht, Waldkauz, Rauhfußkauz.

 

Frau Opitz führt weiter aus, jeder, der sich mit der Beobachtung von Tierarten beschäftigt, weiß, dass nur nach mehrjährigen Beobachtungen und Dokumentationen belastbare Aussagen getroffen werden können. Für sie ist es nicht nachvollziehbar, dass die Existenz dieser Tierarten im Münsterwald in dem Augenblick nicht mehr von Relevanz ist, wenn es um ein ehrgeiziges politisches Projekt geht, das in der Vorlage auch als ambitioniert bezeichnet wird. Dabei steht der Gesamtflächenbedarf zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht fest. Die Zahlen werden erst später auf dem Tisch liegen, und ob dann noch Einfluss genommen werden kann bezweifelt sie, zumal dann nur noch ideologische Belange zählen.

 

Abschließend zitiert sie aus dem Windenergieerlass NRW 2011: „…lassen sich neu zu errichtende Anlagen mit einer Gesamthöhe um 150 m und höher grundsätzlich wirtschaftlich betreiben“; für sie ist dies eine klare Aussage, jedoch soll man sich nicht hinter der Umwelt verstecken.

Herr Wiezorek merkt an, es gibt mittlerweile abgestimmte Protokolle nach dem internationalen Artenschutzrecht. Im Falle des Münsterwaldes geht es um sieben Windkraftanlagen mit einem Flächenverlust von maximal 2,8 ha. Das Verfahren hierfür ist rechtlich geordnet mit definierten Regeln. Die Vorgaben wurden erstellt und sind eingehalten worden, daher gibt es keinen Konflikt mit dem Artenschutzrecht. Im Rahmen des europäischen Rechtes ist das Verfahren heute anders zu werten als zu früheren Zeiten.

 

Die SPD-BF entgegnet den Aussagen der CDU-BF zur Politik der SPD und der Grünen. Alle Parteien in der Bezirksvertretung haben sich mit der Problematik der Windkraftanlagen intensiv auseinandergesetzt. Die Einnahmen aus der Stromgewinnung können nicht einfach verteilt werden, dies ist unrealistisch, weil sich der Strompreis zur Hälfte aus staatlicher Förderung zusammensetzt.

 

Die CDU-BF merkt an, dass ihr das Vorhaben vor einiger Zeit noch Bauchschmerzen bereitet habe. Sie setzt jedoch Vertrauen in die Bezirksregierung, das Verfahren objektiv durchzuführen. Sie dankt den Bürgern für Ihr Engagement, was zu einer genauen Prüfung beigetragen hat. Im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz muss in Nordrhein-Westfalen noch einiges an der Gesetzeslage geändert werden. Auch hätte sich die Verwaltung mit den Nachbargemeinden eher in Verbindung setzen sollen. Letztendlich geht die Sicherheit vor den Gefahren der Atomkraft, und sie werde daher der Verwaltungsvorlage zustimmen.

 

Herr Wiezorek verdeutlicht nochmals, dass das Bundesbaugesetz die Vorschrift ist, nach der dieses Vorhaben geregelt werden muss und es keinen regionalen Flächennutzungsplan gibt. Nach dem Bundesbaugesetz ist das Vorhaben im Münsterwald privilegiert und im Außenbereich zulässig. Er verweist auf die Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW – Teil 1 Windenergie vom LANUV.

 

Abschließend dankt auch die Grüne-BF der Verwaltung für die Verwaltungsvorlage und begrüßt die weitere Verfahrensweise.

 

Auf Antrag der SPD-BF ergehen folgende

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Beschlüsse:

 

  1. Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Überarbeitung des gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergien im Münsterwald mit elf Ja-Stimmen und einer Gegenstimme zur Kenntnis.

 

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 117 gemäß § 4 a Absatz 3 BauGB in Anwendung von § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

 

-          Im Änderungsplan wird die Darstellung der Konzentrationsfläche Nr. 2 des Teilabschnittes A – Münsterwald / B 258, entsprechend des 300 m Abstandes zum Naturschutzgebiet (NSG) Vichtbachtal, zurückgenommen.

 

Ferner empfiehlt sie dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 – Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen – auf Basis des überarbeiteten gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen, in der so geänderten, vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

  1. Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Überarbeitung des gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergien im nördlichen Stadtgebiet mit zehn Ja-Stimmen und zwei Stimmenthaltungen zur Kenntnis.

 

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 117 gemäß § 4 a Absatz 3 BauGB in Anwendung von § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

 

-          Im Änderungsplan wird die Darstellung der Konzentrationsfläche Nr. 2 des Teilabschnittes A – Münsterwald / B 258, entsprechend des 300 m Abstandes zum Naturschutzgebiet (NSG) Vichtbachtal, zurückgenommen.

 

Ferner empfiehlt sie dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 – Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen – auf Basis des überarbeiteten gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen, in der so geänderten, vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

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