24.01.2013 - 11 Handwerkerparkausweis für soziale DiensteRatasa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 24.01.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Als Mitglied der SPD-Fraktion begrüßt Herr B. Krott die zügige Bearbeitung des Ratsantrages. Allerdings seien die Hebammen nur als Beispiel angeführt worden und eine Ausdehnung der Ausnahmegenehmigungen ähnlich wie bei Handwerkern auch auf andere soziale Dienste erwünscht. Beispielsweise sollten auch die Wohlfahrtsverbände als Teil der allgemeinen Daseinsvorsorge in die Ausnahmeregelung mit aufgenommen werden.
Herr Blum von der FDP-Fraktion begrüßt die Antragstellung durch die SPD-Fraktion und die Absicht der Verwaltung, für Hebammen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Die Ausweitung auf andere Dienste sei jedoch problematisch, da dann keine Grenze mehr gezogen werden könne.
Frau Nacken betont, dass aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich an der restriktiven Verfahrensweise festgehalten werden solle. Die städteübergreifende Regelung des Handwerkerparkausweises gehe zu Lasten der Stadt Aachen, da diese über das größte zusammenhängende Gebiet mit Parkraumbewirtschaftung verfüge.
Herr A. Müller von der Fraktion Die Linke bezieht sich auf die Vorlage und spricht sich für eine Kennzeichenbindung der Ausnahmegenehmigungen aus. Insoweit seien die städtischen Ausnahmeregelungen gut.
Für die CDU-Fraktion begrüßt Frau Breuer die Einbeziehung der Hebammen in die Ausnahmeregelung, lehnt aber eine weitere Ausdehnung des Berechtigtenkreises ab.
Auf Nachfrage berichtet die Verwaltung über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Pflegedienste. Durch die Festlegung der Gebühr für Handwerkerparkausweise in Absprache mit der Städteregion und den anderen beteiligten Kommunen werde die Gebührenhöhe der städtischen Ausnahmegenehmigungen beeinflusst. Auf Anpassungen sei daher trotz der Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung und Veränderung der Parkgebührenhöhe in den letzten Jahren verzichtet worden.
Abschließend bekräftigt Herr B. Krott, dass eine inflationäre Erweiterung des Berechtigtenkreises für Ausnahmegenehmigungen nicht beabsichtigt sei. Lediglich Einrichtungen, die der Daseinsvorsorge dienten, sollten ähnlich dem Stuttgarter Beispiel einbezogen werden.
Beschluss:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, wonach freie Hebammen zukünftig bei der Vergabe von verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen genauso wie Pflegedienste behandelt werden. Der Antrag der SPD- Ratsfraktion vom 13.11.2012 gilt damit als behandelt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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333,8 kB
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