28.02.2013 - 9 Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenberei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Kriesel erläutert die Vorlage der Verwaltung und berichtet, dass die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig gefolgt sei.

 

Für die FDP-Fraktion bittet Herr Dr. Vossen darum, im Plangebiet ausreichend Parkplätze vorzusehen, damit die Kesselstraße nicht weiter belastet werde.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur 2. öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die 3. öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - in der vorgelegten Fassung.

Darüber hinaus empfiehlt er dem Rat, die Umlegung gem. § 45 ff BauGB im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 anzuordnen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2771&TOLFDNR=55979&selfaction=print