28.02.2013 - 13 Bebauungsplan nach § 13a BauGB - Krefelder Stra...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 Herr Kriesel stellt kurz den Rahmenplan Soers vor und erläutert die Vorgaben, die sich aus diesem für den Bereich Krefelder Straße ergeben.

 

Als vom Investor beauftragter Architekt präsentiert Herr Wittfeld das städtebauliche Gesamtkonzept einschließlich eines Konzepts für die Gestaltung der Außenanlagen. Auf Nachfragen aus dem Ausschuss teilt er mit, dass eine Realisierung dieses Gesamtkonzepts in Bausteinen beabsichtigt sei; als nächster Schritt werde in ca. 6 Wochen der Bauantrag für das Job-Center und den Kopfbau eingereicht werden.

 

Für die Fraktion Die Linke erklärt Herr Müller, dass man angesichts der deutlichen Verbesserung gegenüber den bisher vorgestellten Überlegungen der Weiterführung des Verfahrens nun zustimmen könne.

 

Für die CDU-Fraktion signalisiert auch Frau Schlick Zustimmung zur Weiterführung des Verfahrens. Mit dem vorgestellten Gesamtkonzept werde die vom Ausschuss geforderte städtebauliche Qualität geliefert, allerdings müssten in der Umsetzung die Außenanlagen und die flankierenden Grundstücke zeitnah zum Bau des Job-Centers auch tatsächlich angelegt werden, um das Konzept und die Raumkante zur Krefelder Straße hin erlebbar zu machen. Sie plädiere dafür, das Verfahren als vorhabenbezogenen Bebauungsplan weiterzuführen, um die Realisierung des Kopfbaus steuern zu können.

 

Für die SPD-Fraktion begrüßt auch Herr Servos das jetzt vorgelegte Konzept. Auch wenn in seiner Fraktion weiterhin Bedenken bestünden, dass es letztlich nicht zu einer vollständigen Umsetzung kommen werde, werde man der Weiterführung des Verfahrens jetzt zustimmen.

 

Für die Fraktion der Grünen signalisiert auch Frau Hörmann grundsätzlich Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung. Wünschenswert sei aus ihrer Sicht, dass auch wenn Burger King vorläufig noch am heutigen Standort bleibe, der vordere Bereich des Grundstücks schon hochwertig entsprechend dem Konzept ausgebaut werde, so dass die Kante zur Krefelder Straße hin bereits erlebbar werde. Zudem wolle man die Verwaltung beauftragen zu prüfen, ob und wie im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vertraglich sichergestellt werden könne, dass Job-Center und Kopfbau in möglichst unmittelbarer zeitlicher Nähe realisiert würden.

 

Herr Kriesel bestätigt, dass eine Festlegung bislang nicht erfolgt, die Fortführung des Verfahrens als vorhabenbezogener Bebauungsplan jedoch möglich sei.

 

Frau Nacken nimmt Bezug auf die bisherigen Beratungen und macht nochmals deutlich, dass für das Job-Center eine Genehmigung nach §34 BauGB erteilt werden solle.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Schlick, Frau Breuer, Frau Hörmann, Frau Tintemann und die Herren Müller, Haase und Servos sowie seitens der Verwaltung Frau Nacken und Herr Kriesel beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden

 

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, dass auf Grundlage der vorgestellten Gesamtplanung sowie Außenanlagenplanung das Bebauungsplanverfahren – Krefelder Straße / Gut-Dämme-Straße – weitergeführt wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren unter Berücksichtigung der in der Diskussion vorgebrachten Anregungen als vorhabenbezogenen Bebauungsplan weiterzuführen und vertraglich sicherzustellen, dass das Job-Center und der geplante Kopfbau in möglichst unmittelbarer zeitlicher  Nähe realisiert werden.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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