16.04.2013 - 3 § 61 a Landeswassergesetzhier: Dichtheitsprüfu...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Ratsherr Blum, FDP-Fraktion, weist darauf hin, dass betroffene Bürger möglicherweise aufgrund der unklaren Gesetzeslage, -insbesondere wegen der ausstehenden Satzungsänderung - nicht ausreichend wissen, was von ihnen erwartet wird.

 

Herr Larosch, Leiter des Fachbereichs Bauverwaltung, erläutert, dass aufgrund der unklaren Gesetzeslage für die Kommune keine Bescheide an die Bürger verschickt und mögliche Benachteiligungen hierdurch vermieden werden konnten. Das weitere Vorgehen zur Dichtheitsprüfung nach § 61 a Landeswassergesetz wird in Übereinstimmung mit den politischen Vertretern und der Verwaltung erfolgen.

 

Ratsherr Corsten, CDU-Fraktion, bedankt sich für die Information der Verwaltung, die für den Bürger bis zu einer endgültigen gesetzlichen Regelung als Warnung vor möglichen Betrugsversuchen dienen sollte. Die Fristensatzung für den Bereich der Wasserschutzgebiete muss gegebenenfalls angepasst werden.

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Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

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