16.04.2013 - 6 Bundeskinderschutzgesetz -Erweiterte Führungsze...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Mittels PPP stellt Herr Hütten die derzeitige Lage des Kinderschutzes in der Stadt Aachen dar. Maßgebliche Grundlage zur Feststellung der persönlichen Eignung von Ehrenamtlern ist die im erweiterten § 72a SGB VIII festgelegte Vorlage von Führungszeugnissen für diesen Personenkreis. Unterschieden wird zwischen Trägern der Jugendhilfe, die mit ausgebildeten Fachkräften arbeiten und Trägern der Jugendhilfe, die Ehrenamtler beschäftigen sowie nach § 75 SGB VIII anerkannt und/oder durch den öffentlichen Jugendhilfeträger bezuschusst werden. In der Vergangenheit wurden ebenfalls Vereinbarungen angelehnt an § 8a SGB VIII abgeschlossen mit beispielsweise Job-Center und Suchthilfe.

Die Zielgruppen freiwillig zu erstellender Vereinbarungen zum Kinderschutz sind darüber hinaus Kultur-, Karnevals- und Musikvereine etc.

Um ein homogenes Kinderschutz-Konzept, dass diese Vereinbarungen beinhaltet, zu entwickeln, tagte am 14.03.2013 ein Arbeitskreis auf städteregionaler Ebene, dessen Ergebnis u.a. eine Indikatoren-Prüfliste, wie vorgestellt, ist.

Die bisherige Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Trägern würdigt Herr Breuer als ausgesprochen konstruktiv. Mit der bisherigen Verfahrensart und der Einbeziehung der Träger ist lt. seiner Aussage damit zu rechnen, den Sachverhalt bis zum Herbst 2013 ausschussreif bearbeitet zu haben.

Die am 01.01.2012 eingetretene Rechtswirksamkeit des BKiSchG in Verbindung mit dem derzeitigen Sachstand könnte lt. Frau Scheidt bei auftretenden Kinderschutzfällen zu Problemen führen. Immer neue Empfehlungen führen nach Frau Drews dazu, dass die Realisierung nicht im gleichen Tempo umgesetzt werden kann wie das Gesetzesvorhaben selber. Wichtig ist, die Träger in breitem Format mitzunehmen. Folgende Nachfragen von Ratsherr Schäfer werden wie folgt beantwortet:

Welche Hilfestellungen gibt es für Vereine bei der Umsetzung?

Antwort der Verwaltung: Die Vereine werden umfassend informiert durch

- eine Informationsbroschüre

- eine Informationsveranstaltung/Tagung

- gglfs. einen Info-Film

- eine Beratung vor Ort/im Verein, die von den Vereinen in Anspruch genommen werden kann

Für jegliche Fragen zur Umsetzung des § 72a SGB VIII steht den Vereinen ein Ansprechpartner im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zur Verfügung.

Welche Möglichkeiten finanzieller Unterstützung werden den Trägern angeboten?

Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich ist das Einholen des erweiterten Führungszeugnisses für Ehrenamtler kostenfrei. Das Verfahren wird in der Informationsbroschüre beschrieben. Weiterhin ist davon auszugehen, dass Broschüren, Informationsveranstaltungen, Film unud Fortbildungen den Vereinen kostenfrei angeboten werden.

Weitere Beratungsaspekte sind die Intensität ehrenamtlicher Arbeit, die oftmals größer ist als Interventionen durch Fachkräfte. Herr Bertram als Vertreter der Polizei macht darauf aufmerksam, dass Straftaten nur oberhalb eines Strafmaßes von 3 Monaten oder 90 Tagessätzen im  Führungszeugnis ausgewiesen werden. Es ist auch danach zu fragen, welche Personen geeignet sind, die Führungszeugnisse zu bewerten.

Führungszeugnis und pädagogische Beurteilung eines Ehrenamtlers sind zwei unterschiedliche Sachverhalte, die Herr Breuer getrennt behandelt zu wissen wünscht.

Im kommunalen Vergleich sieht Fr. Dr. Trost-Brinkhues die Stadt Aachen in ihrer Umsetzung sehr weit vorne.

Als qualitativ angelegtes und in der Praxis weiter zu entwickelndes Gesetz muss, so Frau Drews, im Schulterschluss mit den Trägern kontinuierlich an der Umsetzung gearbeitet werden.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              Ablehnung:              Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage