28.05.2013 - 14 Sachstandsbericht zu den Bauarbeiten an der Rav...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Nacken trägt vor, dass relativ spät im laufenden Planungsvorhaben das Eisenbahnunternehmen gefordert hat, die Radfahrstrecke aus Sicherheitsgründen tiefer als die Eisenbahntrasse zu legen, um bei einem erneuten Betrieb der Eisenbahnstrecke einen größeren Abstand und somit Schutz zu haben. Dieser Forderung musste entsprochen werden. Hieraus ergab sich die Notwendigkeit der Abgrabungen und die Idee, diese zur Anschüttung eines Walls an Ort und Stelle zu nutzen. Außer Acht wurde gelassen, dass es sich um ein Wasserschutzgebiet handelt, wo derartige Aufschüttungen nicht zulässig und die Maßnahmen beim RP anzuzeigen und dort die Zustimmung einzuholen ist. Wenn dies beachtet worden wäre, wären die jetzt anfallenden Mehrkosten in Höhe von 70.000 nicht entstanden. In den aufgeführten Gesamtkosten für den Radweg von 650.000 € sind jedoch die tatsächlichen Mehrkosten in Höhe von 70.000 € enthalten, die die Stadt Aachen zur Regulierung ihres Fehlers leisten muss. Frau Nacken erklärt ausdrücklich, dass der Fehler der Verwaltung peinlich ist und Verfahrensabläufe so verändert wurden, dass ein solcher Fehler nicht mehr vorfallen wird.

Der Zeitplan sieht vor, dass Mitte Juni die neue Ausschreibung erfolgen kann, so dass die Baumaßnahme im Juli begonnen werden sollte und mit einer Fertigstellung bis September zu rechnen ist. Auch wenn der Fahrradweg noch nicht freigegeben wurde, ist er schon in seiner jetzigen Form nutzbar, bleibt dies auch mit kleineren Einschränkungen während der Bauzeit, jedoch auf eigene Gefahr.

 

Herr Wiezorek nimmt zur Problematik der Ablagerung im Trinkwassergebiet Stellung. Er sagt, dass die Gesetzeslage keine andere Lösung anbietet, als das abgelagerte Bodenmaterial jetzt aus dem Wasserschutzgebiet zu entfernen, so wie es auch die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde gefordert hat.

 

 

Ratsherr Corsten, CDU-Fraktion, macht deutlich, dass bekannt war, dass ein Wasserschutzgebiet II betroffen war. Das Planungsamt hätte das Umweltamt vor dem Aufreißen der Oberfläche einschalten müssen. Dieser  Fehler hätte nicht passieren dürfen.

 

Ratsfrau Dr. Wolf, SPD-Fraktion, fragt nach, wie sichergestellt wird, dass solche Fehler in Zukunft nicht mehr passieren.  Auf Verwaltungsseite werden hierzu künftige Abläufe aktualisiert.

 

Ratsherr Blum, FDP-Fraktion teilt die Auffassung, dass ein Malheur passiert ist, da bekannt ist, dass es sich um eine Wasserschutzzone handelt. Um die Kosten zu mindern, muss das Baudezernat klären, wer den Schaden verursacht hat und ggfs. sollte eine kostengünstigere Variante gefunden werden.

 

Frau Nacken stellt dar, dass Maßnahmen zur Kostenminderung ergriffen wurden. Zudem liegt der Sachverhalt dem Rechnungsprüfungsamt und dem Fachbereich Recht zur Prüfung vor. Der alte Zustand auf dem betroffenen Gebiet muss jedoch zwingend wiederhergestellt werden, so dass aus diesem Grund die Vorlage an den Finanzausschuss erfolgen musste. Das Rechtsamt prüft derzeit, ob die Versicherung des Auftragnehmers oder der Stadt hierfür in Anspruch genommen werden kann.

 

Herr Prof. Dr. Müggenborg, CDU-Fraktion, bittet um Erläuterung, warum in der Vorlage ein Mehrbedarf von 240.000€ steht und bittet um Erläuterung über das abzutragende Material.

 

Frau Nacken erklärt, dass im Haushalt für die Gesamtmaßnahme Radweg rund 650.000 € bereit standen, aufgrund der Verbauung an Ort und Stelle zunächst 240.000 € eingespart wurden, die nun durch den Finanzausschuss erneut als überplanmäßige Mittel zur Verfügung gestellt werden mussten. Lediglich die 70.000 € sind Mehrkosten, die in der Hauptsache durch das zweimalige „Anpacken“ des Aushubs entstanden sind. Laut Herrn Wiezorek hat nach Prüfungen des Fachbereichs Umwelt keine konkrete Umweltgefahr oder Grundwassergefährdung vorgelegen.

 

Herr Prof.Dr. Müggenborg wirft der Stadt Aachen grobe Fahrlässigkeit vor und es entsteht eine kontroverse Diskussion über das Fehlverhalten der Verwaltung.

 

Ratsherr Luczak, Grüne-Fraktion, hält eine Debatte über die Staatsanwaltschaft für nicht angemessen. Es sollte über Abläufe nachgedacht werden, Fachleute sollten kontrollieren und in Zusammenarbeit solche Pannen in Zukunft vermieden werden. 

 

Ratsherr Krenkel, CDU-Fraktion, spricht der Verwaltung den Dank aus, dass der Fehler eingeräumt wird und lobt den entstandenen Radweg. Er fragt nach, ob es technisch machbar ist, dass jetzt ausschließlich der aufgetragene Boden entfernt wird. Herr Wiezorek skizziert, dass dies möglich ist, jedoch mit besonderer Achtung und Umsicht.

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