14.05.2013 - 5.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Poth teilt mit, dass bei der Planung und Umsetzung der Maßnahme nicht bedacht wurde, dass der Radweg in einem Wasserschutzgebiet liegt und bestimmte gesetzliche Vorgaben hätten eingehalten werden müssen. Dadurch müssten jetzt nachträglich Arbeiten durchgeführt werden, die bei rechtzeitigem Kenntnisstand mit ausgeschrieben worden wären. Der Schaden belaufe sich auf ca. 70.000 €, die sich aus dem Verbringen der Erdmassen innerhalb der Baustelle errechnen.

 

Ratsherr Büchel macht deutlich, dass einige Bürger mit dem Vorgang ihre Probleme haben werden. Sie können nicht verstehen, dass die Verwaltung nicht wusste, dass dort ein Wasserschutzgebiet sei. Da die Darstellung des Sachverhaltes in der Vorlage missverständlich sei, bittet er darum, zukünftig darauf zu achten, dass die Vorlagen verständlich formuliert werden.

 

Ratsherr Janßen schließt sich der Bewertung der Vorlage durch Ratsherrn Büchel an. Er stellt fest, dass lediglich versäumt wurde darauf zu achten, dass der Radweg durch ein Wasserschutzgebiet führt, so dass der Fehler bei der Verwaltung liege.

 

Ratsherr Haase versteht das Versagen der Verwaltung nicht und ihm leuchte nicht ein, dass Boden, der schon seit Jahren dort liege, dort nicht bleiben könne.

 

Ratsfrau Crumbach-Trommler erklärt, dass man sich der Vorlage nicht entziehen könne, da es sich bei einem Wasserschutzgebiet um eine schwierige Angelegenheit handle. Sie bittet Frau Poth um eine konkrete Aussage über die Höhe des Schadens.

 

Ratsherr Jahn teilt mit, dass er die Vorlage so lese, dass die gesamte Maßnahme um 240.000 € teurer werde als veranschlagt und der Schaden entstehe nur durch die doppelt aufgenommenen Erdmassen.

 

Frau Grehling verdeutlicht den Begriff des Schadens. Die Ursache des Schadens und wer beteiligt ist, sei sicherlich noch zu klären und wenn die Gesetzeslage es erfordert den Umstand zu beseitigen, könne sich die Verwaltung dem nicht entziehen. Sie wies darauf hin, dass das Rechtsamt und die Eigenschadenversicherung eingebunden seien. Sie macht deutlich, dass man nicht das Problem, sondern nur die Folgen beseitigen könne.

 

Ratsherr Müller stellt fest, dass bei solchen Projekten Fehler entstehen und diese Fehler auch in der Öffentlichkeit bewusst wahrgenommen werden. Der Ruf der Stadt werde geschädigt, so dass mit der Problemlösung offen umgegangen werden müsse. Er habe bisher nicht verstanden, wie hoch der Schaden tatsächlich sei. Er verstehe nicht, dass die Angelegenheit nicht zunächst im Fachausschuss beraten werde.

 

Frau Poth erwidert, dass die Maßnahme umgehend abgeschlossen werden müsse, da der Weg bereits genutzt werde, aber dieser noch nicht gewidmet sei. Sie verdeutlicht, dass, auch wenn der Fehler nicht passiert wäre, der Ansatz nicht ausgereicht hätte, so dass bereits im vergangenen Jahr entsprechende überplanmäßige Mittel hätten bereitgestellt werden müssen.

 

Herr Emmerich bestätigt die Zahlen von Frau Poth und verweist auf die Aufnahme der Beträge in der Niederschrift. Weiterhin teilt er mit, dass zur zukünftigen Vermeidung derartiger Fehler dieser Punkt in eine Checkliste aufgenommen werde.

 

Frau Grehling ist für den Hinweis, dass Fehler durchaus entstehen können dankbar. Sie stellt klar, dass bei Verabschiedung des Haushalts der Haushaltsansatz hätte angepasst werden müssen. Es sei unstreitig, dass zu prüfen sei, ob die finanzielle Seite durch die Versicherungsleistung oder evtl. Schadensersatzansprüche verbessert werden könne. Sie bittet darum, dass Geld einzustellen, was zur Beseitigung benötigt werde.

 

Ratsherr Helg bittet die Verwaltung sicher zu stellen, dass derartige Fehler nicht mehr vorkommen können. 

 

Herr Emmerich weist darauf hin, dass bereits entsprechende Gespräche mit der zuständigen Fachbereichsleitung geführt wurden und der Punkt in eine Checkliste aufgenommen werde.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Kostenentwicklung zum Vennbahnradweg stellen sich wie folgt dar:

- noch ausstehende Restarbeiten in Höhe von                                                         861.000,00 €

  (darin enthalten 500.000 € für Erdarbeiten zum Grundwasserschutz)

- derzeit zur Verfügung stehende Mittel                                            abzüglich              680.698,00 €

- für unvorhergesehenes                                                         zuzüglich                60.000,00 €

- ergibt einen zusätzlichen Mittelbedarf von rd.                                                         240.000,00 €             

 

Durch die zweifache Erdbewegung (Dammaufschüttung) entsteht ein Schaden in Höhe von 70.000 €.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt mit einer Gegenstimme dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im Investiven Bereich in Höhe von 240.000 € beim PSP-Element

5-120102-900-01000-300-1 - Kostenart 78520000 – Vennbahnradweg, Fortführung Walheim/ Staatsgrenze,  zu erteilen.

Die Deckung erfolgt durch das PSP-Element 5-120102-400-01100-300-1 „Erschließung Lichtenbusch 2. BA“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“.

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