12.11.2013 - 4 Überarbeitung und Neuaufstellung des Landschaft...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Meiners entschuldigt zunächst die Kollegen des Planungsamtes, die leider verhindert sind und daher die Präsentation nicht durchführen können.

Er selber übernimmt die Präsentation und führt diese anhand eines Power-Point-Vortrages durch. Er weist vorab ausdrücklich darauf hin, dass man sich derzeit in der Prüfphase befinde und noch keine inhaltliche Diskussion durchgeführt werde.

Der Handlungsauftrag zur Überarbeitung und Neuaufstellung des Landschaftsplanes ist im Masterplan 2030 durch die Handlungsfelder 7. (Freiraum) und 8. (Natur und Umwelt) festgelegt. Dort ist als Aufgabe definiert, einen neuen Landschaftsplan mit einem modernen Zielkonzept für den Naturhaushalt und angepassten Schutzgebietsabgrenzungen nach den heutigen Wertigkeiten aufzustellen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes, an welchen die Überarbeitung und Neuaufstellung des Landschaftsplanes anknüpft, wird 2015 wirksam.

Herr Meiners weist auf das Forschungsvorhaben ESPON zum Thema der grenzüberscheitenden Vernetzung und Lebensraumentwicklung hin, das mit in die Neuaufstellung des Landschaftsplanes einfließen soll. Dieses soll in einer der nächsten Sitzungen im Landschaftsbeirat vorgestellt werden.

 

Herr Helmig schlägt vor, wie auch bei der Aufstellung des Landschaftsplanes 1988, eine Arbeitsgruppe aus den Mitgliedern des Landschaftsbeirates zu gründen, die sich mit der Aufstellung des Landschaftsplanes befasst.

Hinsichtlich des Inhaltes des neuen Landschaftsplanes befürwortet er die Schaffung von gewissen Spielräumen für eine städtebauliche Entwicklung.

 

Herr Dr. Aletsee schließt sich dem Vorschlag des Herrn Helmig bzgl. der Gründung einer Arbeitsgruppe an.

Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes könne man in Aachen von den Erfahrungen, die bisher im Landschaftsschutz gemacht wurden, profitieren. Er ist der Meinung, dass auch die demografische Entwicklung bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes berücksichtigt werden solle. Die Politik müsse gewillt sein, den Landschaftsplan zu ändern. Es sollten Hürden für die Inanspruchnahme von Freiraum gesetzt werden, die die Politik überwinden müsse.

 

Herr Lennartz findet die Ansicht des Herrn Helmig hinsichtlich der Schaffung von Entwicklungsspielräumen richtig. Er ist der Meinung, dass Bauland z.Bsp. für junge Familien ausgewiesen werden müsse, da sonst die Abwanderung drohe. Er schlägt vor, dass auf der einen Seite besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden, andererseits jedoch Flächen für Neubau freigehalten werden, so dass nicht jeder für sich selber kämpfen müsse.

 

Herr Meiners entgegnet, dass der Flächennutzungsplan, welcher 2015 rechtswirksam wird, Perspektiven für die nächsten 15-20 Jahre aufzeigen müsse.

 

Herr Kirchübel teilt die Meinung von Herrn Lennartz nicht. Seiner Meinung nach soll der Landschaftsbeirat nur die Belange des Landschaftsschutzes und nicht auch andere Belange berücksichtigen.

 

Herr von Frantzius begrüßt, dass die Federführung bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes beim Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen liegt, da Vorschriften des Baugesetzbuches erheblich berücksichtigt werden müssen. Er sieht es nicht ein, sich im Landschaftsbeirat mit Dingen zu beschäftigen, die ohnehin schon gesetzlich geregelt sind und die eingehalten werden müssen. Dazu gehört auch die Regelung der Bauflächenreserve.

Seiner Meinung nach soll der Landschaftsplan den land- und forstwirtschaftlichen Bereichen nicht entgegenstehen.

 

Herr Dr. Aletsee befürchtet, dass der Landschaftsplan dem Flächennutzungsplan untergeordnet werde, da dieser bereits 2015 rechtswirksam wird. Darüber hinaus zweifelt er an, dass es möglich wird, den Naturschutz in Naturschutzgebieten zukünftig zu verbessern, wenn es in den letzten zwanzig Jahren schon nicht geschafft wurde, ihn zu erhalten.

 

Herr Helmig vertritt die Ansicht, dass Naturschutzgebiete vermehrt ausgewiesen werden müssen und fordert, dass diese besser geschützt werden.

 

Herr von Frantzius ist auch der Meinung, dass Schutzgebiete nicht nur ausgewiesen werden sollen, sondern dass das Augenmerk mehr auf die Einhaltung der Schutzzwecke gerichtet werden solle.

 

Herr Fleu hofft, dass die Schutzausweisung der Naturschutzgebiete im neuen Landschaftsplan differenzierter aufgeführt werde.

 

Herr Meiners stimmt Herrn von Frantzius zu, dass mehr auf die Einhaltung der Schutzzwecke geachtet werden müsse. Oft ständen dazu jedoch nicht genügend Mittel zu Verfügung.

 

Herr Dr. Aletsee weist darauf hin, dass es genügend Fördermöglichkeiten im Bereich des Naturschutzes gibt. Voraussetzung sei jedoch, dass die Ausweisung zum Naturschutzgebiet erfolge.

 

Herr Kirchübel fragt nach, ob es tatsächlich so sei, dass die Neuaufstellung des Landschaftsplanes an den Flächennutzungsplan gekoppelt sei, da dieser ja schon 2015 fertig sei.

 

Herr Meiners weist darauf hin, dass bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes die derzeit verbindlichen Schutzgebietsausweisungen gemäß Landschaftsplan berücksichtigt werden müssen.

 

Hinsichtlich der zu gründenden Arbeitsgruppe wird seitens des Landschaftsbeirates gefordert, dass diese informell frühzeitig über die Änderung des Flächennutzungsplanes informiert wird.

 

Herr Meiners sagt zu, die Arbeitsgruppe zu informieren, wenn entsprechende Ergebnisse vorliegen.

 

Herr von Frantzius schlägt vor, dass sich die Arbeitsgruppe immer zwei Wochen vor den Landschaftsbeiratssitzungen trifft und dann entsprechend berichten kann.

 

 

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Beschluss:

Der Landschaftsbeirat nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

Der Landschaftsbeirat beschließt einstimmig, dass die Verwaltung beauftragt wird, den  Landschaftsbeirat informell frühzeitig über die Änderung des Flächennutzungsplanes zu informieren und insofern in die Änderung des Flächennutzungsplanes mit einzubeziehen. Darüber hinaus wird einstimmig die Bildung einer Arbeitsgruppe „Überarbeitung und Neuaufstellung Landschaftplan“ aus den Reihen der Mitglieder des Landschaftsbeirates beschlossen. Dieser Arbeitsgruppe sollen angehören: Herr Helmig, Herr von Frantzius, Herr Dr. Aletsee, Herr Kirchübel, Herr Lennartz, Herr Herpertz und Herr Fleu. Ein Platz wird freigehalten für einen Vertreter der Landwirtschaft.

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Anlagen zur Vorlage

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