03.07.2013 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 853 - Sandk...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Baal, erklärt als Vorsitzender des Planungsausschusses, dass dieser empfehle, den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich wie folgt:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 853 – Sandkaulstraße/ Rochusstraße – sowie den als Anlage beigefügten Durchführungsvertrag zur Kenntnis.

 

Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, den Bebauungsplan sowie die Schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern, durch Ergänzung / Streichung folgender Festsetzungen:

-          Ergänzung der Schriftlichen Festsetzung: „Gemäß § 12 (3a) BauGB i.V.m. § 9 (2) BauGB sind im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger in dem Durchführungsvertrag zu diesem Bebauungsplan verpflichtet.“

-          Festsetzung einer Baulinie und einer zwingenden Gebäudehöhe (187,0 m ü.NHN bzw. 183,70 m.ü.NHN)

-          Ergänzung der Schriftlichen Festsetzung: „Gemäß § 23 (2) BauNVO wird festgesetzt, dass über die gesamte Länge der Baulinie das letzte Obergeschoss um bis zu 30 cm zurückweichen kann.“

-          Streichung der Schriftlichen Festsetzung Nr. 3: „Im Sondergebiet Hotel gilt als Maß der Tiefe der Abstandsfläche 0,5 H zur angrenzenden Fläche für den Gemeinbedarf – Schule –.“

 

Zudem beschließt er nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Rat beschließt den so geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 853 – Sandkaulstraße/ Rochusstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen der Rochusstraße und der Alexanderstraße an der östlichen Seite der Sandkaulstraße gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

Die Anpassung des Flächennutzungsplanes 1980 erfolgt im Rahmen der Berichtigung gem. § 13a (2) Nr. 2 BauGB.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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