18.09.2013 - 8 Bebauungsplan Nr. 855 – Lichtenbusch Innenberei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

 

Ratsfrau Schlick erklärt als Vorsitzende für die CDU-Fraktion, dass diese die Vorlage zur Schaffung neuen Wohnraumes in der Stadt begrüße, der dringend erforderlich sei

 

Auch die Fraktion Die Grüne begrüße die Vorlage sehr, so Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne. Unverständlich sei jedoch die Zurückhaltung der Verwaltung in Bezug auf Marketingmaßnahmen. Es sei allgemein bekannt, dass ein hoher Bedarf an zusätzlichem Wohnraum in Aachen vorhanden sei. Es sei daher richtig und notwendig zu bewerben, dass die Stadt Aachen zahlreiche Projekte im Sinne einer Bedarfsdeckung durchführe. Er wolle die Bitte an die Verwaltung richten, diese entsprechend zu bewerben.

 

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, erklärt, dass hier der Bau von 57 Einfamilien- und lediglich 3 Mehrfamilienhäusern beschlossen werde. Preiswerter Wohnraum sei in der Stadt Aachen bei Weitem nicht in ausreichender Zahl vorhanden, insgesamt gebe es im gesamten Stadtgebiet lediglich 668 Wohnungen im Sinne von sozialem Wohnraum. Es sei durchaus anzuerkennen, dass die Stadt Aachen wesentlich mehr Wohnraum in diesem Segment zu schaffen versuche, die Nachfrage sei dennoch weiterhin sehr hoch. Wichtig sei vor allem, mehr Investoren zu finden und zusätzlich Gespräche mit der Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau zu führen, um mehr als die bisher vorhandenen 20 % geförderten Wohnraums zu schaffen.

 

Ratsherr Plum, SPD-Fraktion, erklärt anknüpfend an die Ausführungen seines Vorredners, dass im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus tatsächlich ein Manko vorhanden sei, zumal für viele Bevölkerungsschichten Wohnraum schlichtweg nicht mehr bezahlbar sei. Entsprechend werde die SPD-Fraktion ein Auge darauf halten, dass die 20 %- Marke der bereits geförderten Wohnungen durch die Stadt Aachen erhalten bleibe. Zu betonen sei, dass Aachen hier an drittletzter Stelle in ganz Nordrhein-Westfalen liege. Hieran müsse sich dringend etwas ändern.

 

Beigeodnete Nacken dementiert den durch die Ausführungen von Ratsherrn Müller entstandenen Eindruck, der Stadt Aachen sei besonders daran gelegen, lediglich teuren Wohnraum zu schaffen. So gewähre man gerade kinderreichen Familien bessere Konditionen, damit auch ihnen möglich sei, Wohnraum zu schaffen.

Nicht nur Aachen, sondern in allen Studentenstädten, herrsche das Phänomen, dass bestehender Bedarf allein aufgrund des Platzmangels schwer zu decken sei, weshalb man mit Kampagnen wie EXTRARAUM noch einmal ganz andere Wege zu gehen versuche.

Zudem wolle sie darauf hinweisen, dass nicht nur Wohnungen, sondern auch Einfamilienhäuser öffentlich gefördert werden können, auch wenn man hier nicht von sozialem Wohnungsbau spreche. Ein gutes Beispiel sei die Einfamilienhaussiedlung am Grauenhofer Weg, in der ca. 40 % der Wohnhäuser öffentlich gefördert seien. Zu beachten sei außerdem, dass es durch die günstigen Zinssätze vielen Menschen möglich sei, preiswert zu bauen, ohne hierfür öffentliche Förderungen in Anspruch nehmen zu müssen. Diese Entwicklung sei ebenfalls auf die 20 %-Marke anzurechnen. 

Dass die Stadt Aachen also wenig tue, um weiteren Wohnraum zu schaffen, sei nicht richtig.

Im Übrigen sei es sinnvoll, gemischten und damit gesunden Wohnraum und nicht lediglich solchen für die unteren Einkommensschichten zu schaffen.  

 

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, erklärt abschließend, dass sozialer Wohnungsbau für ihn Mietwohnungen, nicht aber Einfamilienhäuser beinhalte und verweist noch einmal auf den drastischen Anstieg der Mietpreise in den vergangenen Jahren, der die Schaffung weiteren, öffentlich geförderten Wohnungsbaus dringend erforderlich mache.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 855 zur Kenntnis.

Er beschließt, den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Im Bereich WA 2 werden für die südliche Hauszeile statt nur Einzelhäuser auch Doppelhäuser zulässig.
  • Für die angrenzenden Gartengrundstücke des Lichtenbuscher Weges wird ein Wegerecht festgesetzt.
  • Für die Baugrundstücke an der Kesselstraße werden statt 2 WE nun 3 WE je Gebäude zulässig.

Er beschließt weiterhin nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim im Bereich  zwischen Raerener Straße, Kesselstraße und Monschauer Straße in der vorgelegten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=2833&TOLFDNR=58978&selfaction=print