18.09.2013 - 16 I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 915 - Seffen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage verteilt worden.)

 

Ratsherr Plum, SPD-Fraktion, beschreibt die zurückliegenden langwierigen Diskussionen innerhalb der Fraktionen, nach denen nun der dringend notwendige Bebauungsplan zur Erweiterung des Hochschulgebietes  auf den Weg gebracht werden könne. Das zuletzt vorhandene Problem der Grünflächenpflege sei nun durch den im Planungsausschuss geforderten und zwischenzeitlich vorgelegten Letter of Intent geklärt, einer Zustimmung stehe damit nichts mehr im Wege.

 

Der Oberbürgermeister konkretisiert die Ausführungen von Ratsherrn Plum durch den Hinweis auf das in der Tischvorlage enthaltene Schreiben des BLB, unterzeichnet durch diesen selbst sowie durch den Kanzler der RWTH.

 

Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, erklärt ergänzend, dass die zur Rede stehenden Flächen laut dem Schreiben des BLB zwar keine öffentliche Widmung erfahren, durch ein Wegerecht aber trotzdem im Sinne des Bebauungsplanes frei zugänglich seien.

 

Ratsfrau Schlick, Vorsitzende der CDU-Fraktion, dankt der Verwaltung für die schnelle Beschaffung des Schreibens und der damit sehr kurzfristig herbeigeführten Klärung des Problems.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur II. Änderung des Bebauungsplans Nr. 915 zur Kenntnis.

Er beschließt, den Bebauungsplan sowie die Schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Verschiebung der Fläche für Gemeinbedarf um 6,50 m nach Westen,
  • in den Sondergebieten mit der Bezeichnung SO 4 werden Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke ohne Einschränkung des Nutzerkreises ausnahmsweise zugelassen.

Er beschließt weiterhin nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt beschließt die so geänderte I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 – Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen Seffenter Weg, Septfontainesweg, Willkommsweg, Rabentalweg, Pariser Ring, Forckenbeckstraße, Otto-Blumenthal-Straße und Steinbachstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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