18.09.2013 - 31 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NW  zur überplanmäßigen Leistung von Mitteln in Höhe von 200.000,00 € bei PSP-Element 1-011101-900-2 54310000 (Finanzposition 011101900 Finanzstelle 74310000) „Geschäftsaufwendungen“ im Haushaltsjahr 2013.

 

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Anlagen zur Vorlage

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